Gerichte gegen Reichweitenschmähs
Irreführende Werbeaussagen der Tageszeitung "Österreich" durch einstweilige Verfügungen verboten
Wien (OTS) - Mit insgesamt vier einstweiligen Verfügungen wurden nunmehr dem Verlag der Tageszeitung "Österreich" falsche und irreführende Behauptungen über die eigenen Reichweiten und Auflagen untersagt.
Insbesondere fanden die Gerichte in den diversen Jubelmeldungen des Fellner-Blattes
- "unrichtige Angaben über Erhebungen, insbesondere durch Anführung falscher Interviewzahlen, wodurch ein irreführender Eindruck über die Aussagekraft der Studien und ihrer Reichweitenergebnisse entsteht" (HG Wien 10 Cg 7/07w; OLG Wien 2 R 62/07p);
- die Erweckung des unrichtigen und irreführenden Eindruckes, die Auflagezahl für Gesamtösterreich werde in Wien erreicht, sowie unverhältnismäßige und irreführende grafische Darstellungen von Auflage- und Abonnementzahlen (HG Wien 19 Cg 37/07y und 19 Cg 54/07y);
- sittenwidrige und irreführende Angaben über Abonnementwachstum von "Österreich" (19 Cg 54/07y);
- die unrichtige bzw. irreführende Behauptung, "Österreich" sei "Nummer 1 in Wien" (HG Wien 10 Cg 54/07g).
Angesichts dieser von den Gerichten erkannten, offenkundig systematisch irreführenden und unrichtigen Behauptungen "Österreichs" und seines Herausgebers zu Reichweiten- und Auflagenzahlen stellt sich immer nachdrücklicher die Frage: Viel Lärm um - was eigentlich???
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Dr. Ernst Swoboda
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