Gewerbliche Bauträger plädieren für Augenmaß: "Besserer Schutz ja, Kostenexplosion nein"
Kallinger: " Wohnen nicht durch überzogene Sicherstellungsvorschriften an die Grenzen der Unleistbarkeit bringen" - "Bauträgervertragsgesetz hat sich bewährt"
Wien (PWK446) - Der Vorstoß von Justizministerin Berger, das Bauträgervertragsgesetz noch heuer zu novellieren und "Schutzlücken" zu schließen, wird vom Fachverband der Immobilientreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) grundsätzlich unterstützt. "Das bestehende Bauträgervertragsgesetz aus 1998, das auf Initiativen der gewerblichen Wohnwirtschaft zurückgeht und den Konsumentenschutz für Wohnwerber reformiert hat, hat sich in den bisher zehn Jahren seiner Geltung als praxisgerecht und modern erwiesen", unterstreicht Winfried Kallinger, Sprecher der gewerblichen Bauträger im Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Österreich. "Trotzdem werden Anpassungen und Verbesserungen des Konsumentenschutzes als sinnvoll erachtet, die gewerblichen Bauträger sind diesbezüglich mit der Frau Justizministerin auf einer Linie. Der seit etwa zwei Jahren im Justizministerium diesbezüglich bestehende Arbeitskreis wird von den gewerblichen Bauträgern auch weiterhin mit konstruktiven Vorschlägen unterstützt", so Bauträger-Sprecher Kallinger.
Das Instrument der Kundensicherung durch Bankgarantie ist bereits jetzt im Bauträgervertragsgesetz vorgesehen (§ 8) und wird bei gewerblichen Bauträgern häufig angewandt: Bei Scheitern des Projektes erhält der Käufer sein Geld von der besicherten Bank zurück, die sich ihrerseits beim Bauträger regressieren kann, ohne dass sich der Käufer darum kümmern muss. Einziger Nachteil: Der Kaufvertrag wird in diesem Fall aufgelöst.
Bei ordungsgemäßer Abwicklung des Projektes durch Bauträger, Treuhänder, Bausachverständige ist auch das "Ratenplanmodell" (§ 10) des Gesetzes ein hervorragender Schutz: Es gewährleistet, dass der Käufer nur so viel - in der Regel sogar wesentlich weniger - an Zahlungen leisten muss, als dem durch Sachverständige festgestellten Bauwert entspricht. Kallinger: "Wenn der Bauträger die Bauleistungen nicht unterpreisig vergeben hat und die Baukontrolle funktioniert, sollte es normalerweise keinerlei Probleme geben. Eine Anpassung der Ratenstaffelung an die in den letzten Jahren geänderte Bautechnologie und höhere Sicherheitsreserven sind aber sicherlich diskutierbar."
Unverständlich ist den Immobilientreuhändern die Kritik an der grundbücherlichen Sicherstellung. "Diese Sicherstellung besteht ja nicht alleine, sondern ist immer in Verbindung mit der wertmäßigen Sicherstellung der von Kunden geleisteten Anzahlungen zu sehen - hier liegt offenbar ein gewisser Informationsmangel vor. Im Anwendungsbereich des Bauträgervertragsgesetzes sind bei richtiger Handhabung der grundbücherlichen Sicherstellungsmaßnahmen keine Fälle bekannt, wo Käufer zu Schaden gekommen wären", sagt Kallinger.
Zurückgewiesen werden seitens der gewerblichen Bauträger Ideen, nicht nur die Konsumenten sondern auch Professionisten durch eine Erweiterung des Bauträgervertragsgesetzes gegen Insolvenzausfälle abzusichern. Kallinger: "Man soll das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Das Bauträgervertragsgesetz schützt den Konsumenten und niemand anderen. Professionisten sind erst jüngst durch eine Novelle zum ABGB, die ihnen Sicherstellungsrechte gegenüber dem Bauträger bei drohenden Zahlungsausfall gegeben hat, wesentlich besser gestellt worden und besteht diesbezüglich keinerlei Handlungsbedarf", stellt Branchensprecher Kallinger klar.
Äußerst heikel sieht man in der Immobilienwirtschaft die Kosten erhöhter finanzieller Sicherheit. Gerade im Bereich der Wohnbauförderung und in Zeiten deutlich steigender Bau- und Immobilienpreise ist höchste Vorsicht geboten, um Wohnen nicht durch überzogene Sicherstellungsvorschriften an die Grenzen der Unleistbarkeit zu bringen. Die Immobilientreuhänder meinen daher, dass die Grundstruktur des Bauträgervertragsgesetzes mit seinen alternativen und flexiblen Sicherungsmodellen unangetastet bleiben soll. "Müssten für alle Fälle Bankgarantien beigestellt werden, wäre eines mit Sicherheit unausweichlich, nämlich eine Kostenerhöhung der Kaufpreise für Immobilien um durchschnittlich etwa drei bis fünf Prozent", so Kallinger. (JR)
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