• 07.06.2007, 14:42:41
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  • OTS0069 OTW0069

BZÖ-Pressedienst: Was "Manze" bezeichnenderweise alles NICHT geklagt hat...

Einsweilige Verfügung: Urteil nicht rechtskräftig

Klagenfurt (OTS) - Zur Berichterstattung, wonach Bürgermeister
Helmut Manzenreiter eine einstweilige Verfügung gegen das BZÖ erwirkt
hat ist festzuhalten, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist und das
BZÖ den Weg durch die Instanzen antreten wird. Zudem wird darauf
verwiesen, was Bürgermeister Manzenreiter bezeichnenderweise alles
NICHT geklagt hat:

- Manze hat nicht geklagt, dass Ex-Heimat-Geschäftsführer Auer eine
um 50.000 Euro überhöhte Abfertigung in einer Gesamthöhe von 176.000
Euro kassiert hat.

- Manze hat nicht geklagt, dass es bei der von der "Heimat"
gegründeten Tochtergesellschaft HEWI große Verluste gegeben hat und
die "Heimat" im Jahr 2005 nur durch die Auflösung von Rücklagen
positiv bilanzieren hat können.

- Manze hat nicht geklagt, dass zu Lasten der Mieter um 960.000
Euro schwer verwertbare Grundstücke angekauft wurden.

- Manze hat nicht geklagt, dass beim Bauprojekt Wirth III das
Grundstück mit über 300 Euro pro Quadratmeter viel zu teuer gekauft
worden ist.

(Schluss)

Rückfragehinweis:
Die Freiheitlichen in Kärnten-BZÖ

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