Berger zu Europatag "Rechtliche Basis für ein friedliches Miteinander in Europa absichern"
EU-Justizpolitik bringt Bürgern mehr Rechtssicherheit, konkrete Erfolge im Strafrecht, Wiederbelebung des Europäischen Verfassungsprozesses essentiell
Wien (OTS) - Anlässlich des heutigen Europatages zog Justizministerin Maria Berger am Mittwoch Bilanz über die Fortschritte des Europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Auch 50 Jahre nach der Unterzeichnung der Römischen Verträge gilt es, Hindernisse bei den EU-Grundfreiheiten zu beseitigen und die rechtliche Basis für ein friedliches Miteinander in Europa abzusichern. Die Wiederbelebung des Europäischen Verfassungsprozesses muss dafür die Grundlage bilden.
In der Europäischen Justiz- und Innenpolitik, die sich im letzten Jahrzehnt besonders dynamisch entwickelt hat, kommt es durch die erforderliche Einstimmigkeit immer wieder zu Verzögerungen bei wichtigen Dossiers. Grund für die Schwierigkeiten bei der Entscheidungsfindung ist das sogenannte Säulensystem. "Ich wünsche mir daher, dass die Bestimmungen des Europäischen Verfassungsvertrages beispielsweise über die Rechtsetzung im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen möglichst bald anwendbar sind", unterstützte Berger die Initiative der deutschen Ratspräsidentschaft, dem Verfassungsprozess neue Dynamik zu verleihen.
Gerade im Zivilrecht spüren die europäischen Bürger die direkten Auswirkungen der EU-Gesetzgebung auf ihren praktischen Alltag. Im europäischen Binnenmarkt wird heute nicht nur grenzüberschreitend gehandelt - es wird auch zunehmend grenzüberschreitend geheiratet, geschieden, gestorben und vererbt. Aber gerade im Zivilrecht sind die nationalen Gesetze oft sehr unterschiedlich. "Gerade in diesem Bereich arbeiten wir an klaren Regelungen, welche Rechtsordnung wann zur Anwendung kommt und welche Gerichte wofür zuständig sind. Die Bürgerinnen und Bürger müssen innerhalb der Europäischen Union einen gleich guten Rechtszugang haben. Die Verfahren müssen transparent und einfach sein, unterschiedlich hohe Schutzniveaus dürfen nicht ausgenutzt werden", umriss die Justizministerin die Herausforderungen im zivilrechtlichen Bereich.
Im Bereich des Strafrechts sieht die Justizministerin konkrete positive Ergebnisse der europäischen Integration: "Was Europa zu leisten imstande ist, sieht man deutlich an den praktischen Erfolgen, die mit dem Europäischen Haftbefehl erzielt werden." Zu lange waren Polizei- und Justizbehörden in ihrer grenzüberschreitenden Arbeit nur eingeschränkt handlungsfähig, die Europäische Union ermöglicht durch den Ausbau der gegenseitigen Anerkennung und einer intensiveren nationalen Koordination eine effektive Verbrechensbekämpfung und wirksame Strafverfolgung. "Im Europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts müssen allerdings berechtigte Sicherheitsinteressen verantwortungsvoll mit den Grundrechten der Bürger abgewogen werden", hob die Justizministerin die diesbezüglichen Verpflichtungen der EU hervor.
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