• 30.03.2007, 11:10:20
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  • OTS0128 OTW0128

Wiener Landtag (1)

Fragestunde

Wien (OTS) - Die Sitzung des Wiener Landtages wurde um 9:00 Uhr
mit einer Fragestunde eröffnet.

Die erste Anfrage stammte von LAbg. Veronika Matiasek (FPÖ)
und beschäftigte sich inhaltlich mit den Leistungsbezügen aus der
Grundversorgung für AsylwerberInnen, die als Prostituierte in Wien
arbeiten. StR. Sandra Frauenberger (SPÖ) erinnerte daran, dass, um
Leistungen aus der Grundversorgung beziehen zu können, neben der
Schutzbedürftigkeit auch eine Hilfsbedürftigkeit gegeben sein müsse.
In Wien sei zur Prüfung wie auch Ermöglichung der Grundversorgung der
Fonds Soziales Wien (FSW) zuständig. In ihren weiteren Ausführungen
betonte sie, dass Wien speziell für Prostituierte ein gut
funktionierendes niederschwelliges Angebot habe. Besonders wichtig
sei es, den Prostituierten auch eine Perspektive für den Ausstieg aus
diesem Gewerbe zu ermöglichen.

Die zweite Anfrage brachte LAbg Dr. Sigrid Pilz (Grüne) ein und
hatte das neue Gehalts- bzw. Arbeitsschema für bei der Gemeinde Wien
angestellten Ärztinnen und Ärzte zum Inhalt. STr. Mag. Sonja Wehsely
(SPÖ), betonte in ihrer Beantwortung, dass das Prinzip, flexiblere
Arbeitszeiten in Wiener Spitälern einzuführen, durchwegs erfolgreich
angelaufen sei. Sie nannte hierfür u.a. die Orthopädie und die
Kinderchirurgie im Donauspital wie auch die Anästhesie im Krankenhaus
Hietzing. Wichtigstes Ziel sei vor allem, das Wohl des Patienten
nicht aus den Augen zu verlieren, betonte Mag. Sonja Wehsely (SPÖ).
Weiters unterstrich sie, dass sie diesen Weg der Flexibilisierung
weiter voran treiben werde.

Die dritte Frage war von LAbg. DI Roman Stiftner (ÖVP) an
Umweltstadträtin Mag. Ulli Sima (SPÖ) gerichtet und hatte das noch
ausständige Bodenschutzgesetz für Wien zum Inhalt. Mag. Ulli Sima
(SPÖ) betonte, dass in absehbarer Zeit seitens der EU eine umfassende
Bodenschutzrichtlinie zu erwarten sei. Aus diesem Grund mache es
keinen Sinn, dass Wien vor Verabschiedung dieser Richtlinie ein
eigenes Gesetz erlasse, welches in späterer Folge wieder novelliert
werden müsste. Es gebe für Wien den alle 3 Jahre zur erstellenden
"Wiener Bodenbericht", der auf der Datenlage von 286 Standorten fuße.
Die Ergebnisse der regelmäßigen Bodenberichte würden zeigen, dass die
Situation durchwegs passabel sei. Weiters erinnerte sie auch daran,
dass um die 50 Prozent des Wiener Bodens als Grünfläche ausgewiesen
sei, die bereits jetzt schon durch mehrere Gesetze etwa vor
Versiegelung oder Verschmutzung geschützt sei.

Die vierte Anfrage stammte von LAbg Jürgen Wutzlhofer (SPÖ)
und hatte die Verwendung von Wohnbauförderungsgeldern zur
ausschließlichen Nutzung für Klimaschutzmaßnahmen zum Inhalt.
Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig betonte, dass dieser jüngst vom
Finanzminister Molterer präsentierte Vorschlag nicht zielführend sei,
da die Verwendung der Wohnbauförderung immer auch einen dezidiert
sozialen Aspekt in sich trage. Grundsätzlich werden die Mittel der
Wohnbauförderung zur Neuerrichtung vom Wohnungen, zur Sanierung wie
auch zur individuellen Unterstützung verwendet. Die Verfolgung von
Klimaschutzzielen sei schon seit langem Bestandteil der Wiener
Kommunalpolitik, er erinnerte hierbei vor allem an die sehr
erfolgreich eingesetzte Sanierung "THEWOSAN", die eine Einsparung an
Energie bei Wohnbauten bis zu 50 Prozent ermögliche. Ebenso betonte
er, dass die Stadt Wien die Verbreitung alternativer Energieträger im
Eigenheim- und Kleingartenbereich derzeit mit 8 Millionen Euro
fördere. Der vermehrte Einsatz von Solaranlagen sei ein weiteres Ziel
im Bereich der Wiener Klimaschutzpolitik.

Die fünfte und letzte Anfrage stammte von LAbg. Veronika
Matiasek (FPÖ) und war an StR. Sandra Frauenberger (SPÖ) gerichtet.
Inhaltlich zielte die Anfrage auf mögliche Schwachstellen in der
derzeitigen Praxis des Meldewesens in Wien ab. Frauenberger betonte,
dass sämtliche Daten bei einem Meldevorgang auf entsprechenden
vorzuweisenden Dokumente fußen würden. Die MA 62, die für diesen
Bereich zuständig sei, reagiere grundsätzlich nur bei begründeten
Verdachtsfällen. Insgesamt gebe es pro Jahr in etwa 40.000
Abänderungsfälle. Unterschriften auf den Meldezettel würden nicht
zuletzt auf Grund von 600.000 Meldefällen pro Jahr auf ihre
Seriosität überprüft, zumal der Meldezettel nach aktueller
Gesetzeslage kein Dokument mehr darstelle, sondern erst der
entsprechende Auszug aus dem Zentralen Melderegister. (Forts.)
hch/gse

Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz:
http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Diensthabender Redakteur
Tel.: 4000/81 081

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