• 21.03.2007, 20:15:47
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Familienausschuss drängt auf Flexibilisierung des Kindergeldes Neue Bestimmungen sollen mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten

Wien (PK) - Der Familienausschuss spricht sich für eine rasche
Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes aus. Mit S-V-G-Mehrheit
wurde heute ein entsprechender Antrag der Koalitionsparteien
angenommen. Die Abgeordneten wollen damit darauf einwirken, dass die
im Regierungsübereinkommen verankerten Vereinbarungen bereits mit 1.
Jänner 2008 in Kraft treten. Insbesondere geht es um die Möglichkeit,
ein höheres Kinderbetreuungsgeld zu beziehen, wenn man nur kurze Zeit
in Karenz bleibt.

In der Debatte unterstrichen sowohl SPÖ-Familiensprecherin Andrea
Kuntzl als auch ÖVP-Familiensprecherin Ridi Steibl die Bedeutung der
geplanten Gesetzesänderung für die Betroffenen, wobei Kuntzl in
Richtung der Grünen zusicherte, dass über Verbesserungen für
AlleinerzieherInnen noch Gespräche geführt würden. Abgeordnete Sabine
Mandak meinte, die Grünen stimmten dem Antrag zu, auch wenn die
angepeilte Adaptierung nicht ganz dem entspreche, was sie selbst
forderten.

F-Abgeordnete Barbara Rosenkranz hielt fest, die Behauptung, das
Kinderbetreuungsgeld in der derzeitigen Form verleite Frauen viel
stärker als das Karenzgeld, nicht in den Beruf zurückzukehren, sei
empirisch nicht nachvollziehbar.

Die Grünen selbst schlugen in einem eigenen Entschließungsantrag
(70/A[E]) ein "modernes Modell" der Elternkarenz vor, das jedoch von
allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde. Geht es nach den Grünen,
sollte es zwei Karenzphasen geben, wobei das Karenzgeld in der
ersten, mit acht Monaten angesetzten, Phase einkommensabhängig
gestaltet sein soll. Für die zweite Phase - und für nicht
erwerbstätige Eltern - sieht das Modell der Grünen ein
Mindestkarenzgeld über der Armutsgrenze vor.

Weitere Forderungen der Grünen sind ein Vatermonat für unselbständig
erwerbstätige Männer anlässlich der Geburt eines Kindes, ein
verlängerter Anspruch auf Karenzzeit für AlleinerzieherInnen, ein
Anspruch auf Teilkarenz für Eltern, die Geltung des
Kündigungsschutzes für die gesamte Karenzzeit, eine Verlängerung der
Behaltefrist nach der Karenz auf 6 Monate und ein Rechtsanspruch auf
Kinderbetreuung für Kinder ab dem 1. Lebensjahr. Den Grünen gehe es
um mehr Partnerschaftlichkeit in der Kinderbetreuung, mehr Väter in
der Karenz, um eine verbesserte Vereinbarkeit von Erwerbs- und
Familienarbeit, um eine bessere Berücksichtigung "sozialer"
Elternschaft, also mehr Rechte für nicht leibliche Elternteile, und
um eine Erleichterung des Wiedereinstiegs, erklärte Abgeordnete
Sabine Mandak (G) im Ausschuss. Ihr zufolge würde das Modell der
Grünen außerdem erst dann teurer kommen als das jetzige Modell, wenn
jeder Vater länger als 2,8 Monate in Karenz bleibe. Bis dahin wäre es
aufkommensneutral.

Abgeordnete Andrea Kuntzl hielt fest, ihre Fraktion teile in weiten
Zügen die Anliegen, die hinter dem Grünen Antrag steckten, und in
vielen Bereichen auch die Lösungsvorschläge. Manche Forderungen seien
aber nicht finanzierbar, betonte sie, und in anderen Punkten könne
mit dem Koalitionspartner ÖVP keine Einigung erzielt werden. Deshalb
werde die SPÖ den Antrag ablehnen. Kuntzl hofft dennoch, wie sie
sagte, dass die vorgesehene Flexibilisierung des
Kinderbetreuungsgeldes nur ein erster Schritt ist, dem weitere
Verbesserungen folgen werden. Seitens der ÖVP gab
Ausschussvorsitzende Ridi Steibl zu bedenken, dass der FLAF bereits
"ausgeräumt ist" und er nicht weiter ausgeräumt werden könne.

F-Abgeordnete Barbara Rosenkranz sprach sich dafür aus, Eltern eine
echte Wahlfreiheit in der Frage der Kinderbetreuung einzuräumen.
Bezüglich der Forderung der Grünen nach einem einkommensabhängigen
Kinderbetreuungsgeld zeigte sie sich skeptisch, da, wie sie meinte,
jedes Kind gleich viel Wert sein müsse.

Abgeordneter Veit Schalle (B) erinnerte an die familienpolitischen
Errungenschaften in der letzten Legislaturperiode und trat für eine
Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld ein. Ein
Vatermonat könne sich das BZÖ nur vorstellen, wenn es auf
Freiwilligkeit basiere, sagte er.

Vom Familienausschuss vertagt wurde schließlich ein
Entschließungsantrag der Grünen (56/A[E]), der auf die Erhebung der
UN-Kinderrechtskonvention in den Rang eines Verfassungsgesetzes
abzielt. Zwar signalisierten alle Fraktionen Unterstützung für das
Anliegen, Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) bat aber "noch um
Geduld". Sie wies darauf hin, dass im Rahmen der geplanten
Verfassungsreform ohnehin ein breiter Grundrechtskatalog in
Ausarbeitung sei. Dem hielt Abgeordnete Sabine Mandak (G) entgegen,
dass eine politische Willenserklärung des Familienausschusses
sinnvoll wäre. (Schluss)

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