• 21.03.2007, 16:22:50
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Entschädigungsfonds: Verlängerte Antragsfrist auf Naturalrestitution Verfassungsausschuss befasst sich mit Ortstafel-Frage

Wien (PK) - Die Frist für die Einbringung von Anträgen auf
Naturalrestitution nach dem Entschädigungsfondsgesetz wird
voraussichtlich um ein weiteres Jahr verlängert. Ein gemeinsamer
Gesetzentwurf aller fünf Fraktionen wurde heute vom
Verfassungsausschuss des Nationalrats einstimmig angenommen. Folgt
der Nationalrat der Empfehlung, können Liegenschaften, die durch das
NS-Regime entzogen wurden und jetzt im öffentlichen Eigentum stehen,
von den ehemaligen EigentümerInnen oder ihren ErbInnen noch bis zum
31.12.2007 zurückgefordert werden. Begründet wird die
Fristverlängerung damit, dass sich einige Gebietskörperschaften erst
vor kurzem dazu entschlossen hätten, sich der im Gesetz verankerten
Schiedsinstanz zu bedienen.

Darüber hinaus wird mit der Änderung des Entschädigungsfondsgesetzes
klargestellt, dass eine nachträgliche Naturalrestitution auch dann
möglich ist, wenn der/die Anspruchsberechtigte für den Verlust
bereits Entschädigungsleistungen aus dem Allgemeinen
Entschädigungsfonds erhalten hat. Voraussetzung dafür ist allerdings
eine Rückzahlung der entsprechenden Entschädigungsleistung. Weiters
ermöglicht die Gesetzesänderung einen Austausch personenbezogener
Daten zwischen dem Allgemeinen Entschädigungsfonds und dem
Nationalfonds. Ein im Rahmen der Ausschussberatungen eingebrachter
und bei der Abstimmung mitberücksichtigter Abänderungsantrag hat
lediglich formale Korrekturen zum Inhalt.

Ortstafel-Konflikt: Oppositionsanträge vertagt

Ein weiteres Thema im Verfassungsausschuss war der Ortstafel-Konflikt
in Kärnten. Basis dafür bildeten drei Entschließungsanträge der
Opposition, die schließlich vertagt wurden. FPÖ und BZÖ drängen in
ihren Anträgen auf eine Volksgruppenzählung in Kärnten (96/A[E],
160/A[E]), die Grünen sprechen sich einerseits für ein Einschreiten
von Verkehrsminister Werner Faymann und anderseits für eine klare
Bundeskompetenz für die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln aus
(90/A[E]). Faymann soll den Grünen zufolge entweder selbst die
notwendigen straßenpolizeilichen Durchführungsverordnungen zum
Aufstellen zweisprachiger Ortstafeln veranlassen oder den Kärntner
Landeshauptmann Jörg Haider mittels einer Weisung dazu auffordern.

Abgeordneter Hannes Fazekas (S) begründete die Vertagung der Anträge
damit, dass bis zum Sommer ein Konsens in der Ortstafel-Frage
angepeilt werde. Er sei felsenfest davon überzeugt, dass dieser
Zeitplan eingehalten werde, meinte er. Fazekas sprach sich
gleichzeitig allerdings klar gegen eine Volksgruppenerhebung aus, da
er darin nur trennende Elemente sieht. Der Antrag der Grünen hätte
hingegen, so der Abgeordnete, seine Berechtigung.

Auf deutliche Ablehnung stieß der Wunsch nach einer
Volksgruppenerhebung auch bei Grün-Abgeordneter Terezija Stoisits.
Eine geheime Minderheitenfeststellung sei zutiefst diskriminierend
und minderheitenfeindlich, sagte sie und erinnerte daran, dass vor
einigen Jahren der Passus über eine geheime Zählung von Minderheiten
einstimmig aus dem Volkszählungsgesetz gestrichen worden sei.

Der Argumentation von Stoisits wollten weder Abgeordneter Karlheinz
Klement (F) noch Abgeordneter Herbert Scheibner (B) folgen. Er frage
sich, was an einer Minderheitenfeststellung minderheitenfeindlich
sein solle, erklärte Scheibner, es sei schließlich nicht davon
auszugehen, dass Minderheiten ständig schrumpften, sie könnten auch
wachsen. Abgeordneter Klement machte geltend, dass auch in Südtirol
alle zehn Jahre eine Minderheitenfeststellung erfolge.

Sowohl FPÖ als auch BZÖ wollen die Minderheitenzählung als
Entscheidungsgrundlage für die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln
heranziehen. Es sei nicht zulässig, all jene, die bei der letzten
Volkszählung deutsch und slowenisch als Umgangssprache angegeben
hätten, automatisch der slowenischen Volksgruppe zuzurechnen,
argumentieren die beiden Parteien.

Einig waren sich FPÖ und BZÖ auch in der Ablehnung des Antrags der
Grünen zum Ortstafel-Konflikt. So meinte etwa Abgeordneter Robert
Aspöck (F), es sei immer problematisch, zur Anlassgesetzgebung zu
greifen und Kompetenzen zu ändern, wenn man politisch nichts
erreiche. Sein Fraktionskollege Klement hielt fest, der Grüne Antrag
argumentiere in Verkennung der Situation in Kärnten in eine völlig
falsche Richtung. Abgeordneter Scheibner verwies darauf, dass das
Problem leicht zu lösen wäre, indem man den alten Vorschlag einer
verfassungskonformen Regelung aufgreife. Dieser sei im letzten Jahr
schließlich erst "eine Sekunde vor der Einigung" gescheitert.

Auch Zweiter Nationalratspräsident Michael Spindelegger (V) sprach
sich dafür aus, die Grundpfeiler des letzten Jahres vereinbarten
Konsenspapiers zur Ortstafelfrage als Basis einer Einigung
heranzuziehen. Er gab zu bedenken, dass der Verfassungsdienst des
Bundeskanzleramtes die von den Grünen vorgeschlagene Vorgangsweise
als verfassungsrechtlich bedenklich einstufe. Es sei sicher nicht der
richtige Weg, eine Vorgangsweise zu wählen, über deren Rechtmäßigkeit
letztendlich wieder der Verfassungsgerichtshof entscheiden müsste,
skizzierte er.

Diese Argumentation stieß bei Abgeordneter Terezija Stoisits (G) auf
kein Verständnis. Sie verwies darauf, dass der Antrag der Grünen
nichts mit dem Konsenspapier und neuen zweisprachigen Ortstafeln zu
tun habe, vielmehr gehe es um die Einhaltung der bestehenden
Topographieverordnung, die ÖVP und BZÖ im vergangenen Jahr
beschlossen hätten und die 93 zweisprachige Ortstafeln vorsehe. Diese
geltende Topographieverordnung werde von Kärntens Landeshauptmann
Jörg Haider permanent gebrochen, bekräftigte sie, Haider verschaukle
und verulke durch das Entfernen, Verrücken und Verändern von
Ortstafeln die Öffentlichkeit, den Rechtsstaat und die Repräsentanten
des Verfassungsgerichtshofs. Der Schaden für den Rechtsstaat
Österreich sei, so Stoisits, bereits "immens groß". Für sie ist die
von den Grünen vorgeschlagene Vorgangsweise die einzige Möglichkeit,
den bestehenden Missstand zu beheben. Ganz sicher werden die Grünen
Stoisits zufolge keiner Lösung zustimmen, die darauf abzielt, Artikel
7 des Staatsvertrages einzuschränken und die Ortstafelfrage der
Prüfung des Verfassungsgerichtshofs zu entziehen.

Wahlrecht: Silhavy stellt Gesetzesvorlage für Ende April in Aussicht

Eingangs der Sitzung des Verfassungsausschusses hatten die
Abgeordneten eine Aktuelle Aussprache abgehalten, wobei BZÖ und FPÖ
Kritik daran übten, dass sich Bundeskanzler Alfred Gusenbauer durch
Staatssekretärin Heidrun Silhavy vertreten ließ. Bei der Aussprache
ging es vor allem um die geplante Staats- und Verwaltungsreform, die
angestrebte Wahlrechtsänderung, die Reform des Beamtendienstrechts
und um Medienfragen. So erkundigten sich etwa Abgeordneter Herbert
Scheibner (B), Abgeordneter Karlheinz Klement (F) und Dritte
Nationalratspräsidentin Eva Glawischnig-Piesczek (G) nach dem
Zeitplan für die Wahlrechtsreform und wollten wissen, ob es bereits
erste Ergebnisse der zur Staats- und Verwaltungsreform eingesetzten
Expertengruppe gebe. Scheibner bedauerte in diesem Zusammenhang, dass
nunmehr ein extrem kleines Gremium an der Verfassungsreform arbeite,
und erinnerte an das ursprüngliche Vorhaben, das Verfassungsprojekt
auf eine möglichst breite Basis zu stellen.

Seitens der Grünen sprachen sich Dritte Nationalratspräsidentin
Glawischnig-Piesczek und Abgeordnete Terezija Stoisits für eine
Ausweitung des Wahlrechtspakets aus und wiesen beispielsweise auf die
hohe Hürde in einzelnen Bundesländern hin, die überschritten werden
müsse, um in den Landtag zu kommen. Zudem mahnten sie ein generelles
Ausländerwahlrecht auf kommunaler Ebene ein. Durch die geplante
Verlängerung der Legislaturperiode werde das Wahlrecht der
Bevölkerung eingeschränkt, sagte Stoisits, deshalb brauche es
ausgleichende Regelungen.

Von mehreren Abgeordneten wurde auch die Ausweitung der
parlamentarischen Kontrollrechte angesprochen, insbesondere die Frage
der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses als Minderheitsrecht.
Glawischnig-Piesczek und SPÖ-Abgeordneter Günther Kräuter erinnerten
daran, dass laut Regierungsprogramm darüber ergebnisoffen diskutiert
werden solle, und zeigten sich in diesem Zusammenhang über jüngste
Aussagen des Zweiten Nationalratspräsidenten Michael Spindelegger (V)
verwundert, der im Gegenzug auf das eingesetzte Geschäftsordnungs-
Komitee verwies. Abgeordneter Karl Donabauer (V) merkte an, für ihn
sei dieser Punkt keine zentrale Frage, das Land sei in der
Vergangenheit ordentlich regiert worden und werde auch in den
nächsten Jahren ordentlich regiert. Als dringender wertete Donabauer
die rasche Umsetzung der Wahlrechtsreform. Abgeordneter Herbert
Scheibner (B) betonte die Notwendigkeit, Untersuchungsausschüsse als
objektive Kontrollinstrumente einzurichten, sie sollten seiner
Ansicht nach aber nicht über Monate hinweg als "parteipolitische
Tribunale" missbraucht werden.

Staatssekretärin Heidrun Silhavy teilte den Abgeordneten in Bezug auf
die Wahlrechtsreform mit, dass Ende März ein Textvorschlag in
Begutachtung gehen werde. Bis Ende April könnte ihr zufolge dann eine
Regierungsvorlage vorliegen. Ein generelles Ausländerwahlrecht auf
kommunaler Ebene sei vorerst nicht vorgesehen.

Was die zur Staats- und Verwaltungsreform eingesetzte Expertengruppe
betrifft, müsse sie, so Silhavy, Antworten auf detaillierte Fragen
schuldig bleiben. Die Expertengruppe sei beauftragt, bis zum Sommer
Textvorschläge vorzulegen, wobei sie auf Basis der Ergebnisse des
Österreich-Konvents und auf Basis des Regierungsübereinkommens
arbeite. Weitere konkrete politische Vorgaben gebe es nicht. Laut
Silhavy gibt es allerdings bei der Verfassungsbereinigung große
Fortschritte.

In Bezug auf das Beamtendienstrecht und den Medienbereich verwies
Silhavy auf die dafür zuständige Ministerin Doris Bures. Abgeordneter
Helmut Kukacka (V) hatte dazu gemeint, dass er sich in Bezug auf eine
unabhängige Medien- und Telekombehörde sehr wohl Vorschläge der
zuständigen Ministerin erwarte und nicht, wie diese gemeint hatte,
die Mediensprecher von SPÖ und ÖVP, Josef Cap und Franz Morak, von
sich aktiv werden sollten. Dritte Nationalratspräsidentin Eva
Glawischnig-Piesczek (G) drängte auf eine Förderung freier Radios zur
Stärkung der Medienvielfalt. Für den Bereich des Beamtendienstrechts
sprach sich Abgeordneter Herbert Scheibner für höhere
Einstiegsgehälter der Beamten und im Gegenzug eine Abflachung der
Gehaltskurve aus.

Als letzter Punkt der Tagesordnung wurde FPÖ-Abgeordneter Robert
Aspöck anstelle seines Fraktionskollegen Ewald Stadler zu einem der
Stellvertretenden Vorsitzenden des Verfassungsausschusses gewählt.
(Schluss)

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