- 02.03.2007, 19:41:16
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Magistrat Graz genehmigt erstmals Tierschutzdemos!
Einlenken nach wochenlangem Konflikt: Magistratsdirektor akzeptiert für 2. und 3. März Kundgebungen des VGT in Graz
Wien (OTS) - Seit 6. Jänner 2007 hatte das Magistrat Graz
Strafverfügungen über Euro 150 - 200 gegen KundgebungsleiterInnen von
Tierschutzdemos in Graz ausgestellt. Das Magistrat vertrat die
Meinung, dass es als Grundbesitzer der öffentlichen Strassen in Graz
bestimmen könne, wer dort demonstrieren darf und wer nicht. Die
TierschützerInnen betonten dagegen ihr Recht auf
Demonstrationsfreiheit, das nur unter klar vorgegebenen
Ausnahmesituationen, wie bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit,
von der Polizei eingeschränkt werden dürfe, aber sicher nicht vom
Magistrat der Stadt Graz.
Ein Verfassungsgerichtshofurteil hatte bereits im Jahr 2005 die
Situation geklärt. Demonstrationen dürfen nicht einer behördlichen
Bewilligung unterliegen, aber Veranstalter von Demonstrationen müssen
dem Magistrat Graz von ihrem Vorhaben vorher mitteilen, und das
Magistrat wäre dann verpflichtet eine Genehmigung zu erteilen.
Demonstrationen untersagen kann nur die Polizei, gegen diese
Untersagungen gibt es aber Rechtsmittel für die Veranstalter. Gegen
nicht erteilte Genehmigungen durch das Magistrat sind im Gegensatz
dazu keine Rechtsmittel möglich.
Dennoch hat das Magistrat Graz die Ansuchen der Veranstalter von
Tierschutzkundgebungen auf Genehmigung bisher einfach ignoriert. Der
VGT besetzte deshalb am 16. Februar das Strassenamt, und in der Folge
fand am 22. Februar ein Gipfeltreffen zwischen Tierschutz und
Magistrat Graz statt, das aber zu keinem positiven Ergebnis kam. Am
28. Februar erstattete der VGT deshalb Anzeige gegen den zuständigen
Beamten des Magistrats wegen Amtsmissbrauchs.
Unvermittelt wurde die für den 3. März angekündigte
Tierschutzkundgebung in Graz am 1. März vom Magistrat genehmigt. Das
war die allererste Genehmigung einer Tierschutzkundgebung durch das
Strassenamt in dieser Krisensituation. Heute, am 2. März, sollte um
17 Uhr eine Tierschutzkundgebung am Hauptplatz stattfinden, die aber
zunächst nicht genehmigt wurde. Bei einem persönlichen Gespräch des
VGT-Obmanns mit dem Magistratsdirektor Mag. Martin Haidvogel
genehmigte dieser letztendlich doch die Kundgebung mündlich, gerade
noch 1 Stunde vor ihrem Beginn.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert erleichtert: "Wir hoffen
sehr, dass das jetzt das erste positive Signal für eine konstruktive
Lösung dieses leidigen Problems ist. Wir wollen Tierschutzarbeit
machen, und benötigen dafür unbedingt das verfassungsmäßig geschützte
Demonstrationsrecht. Unser Gegner ist nicht das Magistrat Graz, wir
wären sehr froh, wenn es ein einvernehmliches Auskommen geben könnte.
Erstmals wurden jetzt, wie das der Verfassungsgerichtshof
vorgeschrieben hat, Genehmigungen für unsere Kundgebungen erteilt,
und zwar wie und wo wir sie abhalten wollen. Wir hoffen, dass das
Magistrat nächste Woche genauso reagiert und uns ab jetzt unsere
wichtige Tierschutzarbeit ungehindert leisten lässt, wie das die
Verfassung vorsieht. Ich möchte mich deshalb explizit beim Herrn
Magistratsdirektor für seine Hilfe bedanken."
Rückfragehinweis:
VGT - VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN Waidhausenstr. 13/1, A-1140 Wien ZVR: 837615029, DVR: 2110031 Tel: +43 1 9291498, Fax: +43 1 92914982 http://www.vgt.at DDr. Martin Balluch, martin.balluch@vgt.at, Tel.: 0676 7203954
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