• 14.02.2007, 13:17:18
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Transporteure kritisieren Budgetbegleitgesetz: "Wir steigen mit Defizit aus"

Bauer: Angestrebtes Ziel einer tatsächlichen Wettbewerbsverbesserung wird nicht erreicht - Für Mithaftung der Auftraggeber - Skurrilen Schilderwald abholzen!

Wien (PWK095) - Gleich zweifach sind die Transporteure vom
Budgetbegleitgesetz betroffen, welches vom Finanzministerium vor ein
paar Tagen zur Begutachtung ausgeschickt wurde: Ab 1. Juli soll die
Kfz-Steuer um 50 Prozent auf 1.500 Euro pro Jahr gesenkt werden;
gleichzeitig wird die Mineralölsteuer für Diesel um drei Cent
hinaufgesetzt.

"Wir sind mit dieser Entscheidung nicht glücklich. Wir wollten
eine Senkung der Kfz-Steuer auf ein europäisches Mittelmaß, also auf
ca. 900 Euro", stellte der Geschäftsführer des Fachverbandes
Güterbeförderung in der Wirtschaftskammer Österreich,
Rudolf-Christian Bauer, am Mittwoch vor Journalisten fest. "Die
vorgesehene Erhöhung der Mineralölsteuer frisst die Kfz-Steuersenkung
auf. Im Fernverkehr müssen wir mehr bezahlen als vorher. Das
ursprünglich angestrebte Ziel einer tatsächlichen Verbesserung der
Wettbewerbssituation wird dadurch nicht erreicht", führte Bauer
weiter aus. Themen der Pressekonferenz des Fachverbandes waren
aktuelle Anliegen der Transporteure sowie die Vorstellung des
Fachbuches "Das neue österreichische Güterbeförderungsgesetz",
welches eine Übersicht über die aktuelle Rechtslage auf dem Gebiet
der Straßengüterbeförderung bietet.

Ein weiteres topaktuelles Anliegen der Branche betrifft die
Mithaftung der Auftraggeber. Am 11. April tritt die neue Lenk- und
Ruhezeitenverordnung der EU in Kraft. Diese sieht (Artikel 10, Abs.
4) eine Mithaftung der Auftraggeber für die Einhaltung der Lenk- und
Ruhezeiten vor. "Damit gibt es, ähnlich wie im Gefahrguttransport,
eine geschlossene Verantwortungskette", betonte Bauer.

Damit diese Verantwortungskette auch wirksam wird, sei es
notwendig, in Österreich entsprechende Strafbestimmungen einzuführen.
Die nächste sich bietende Möglichkeit sei die derzeit laufende
Novellierung des Kraftfahrgesetzes (28. Novelle). "Wir verlangen,
dass der österreichische Gesetzgeber durch die Einführung von konkret
wirksamen Strafbestimmungen die Lücke in der Verantwortungskette zu
den Lenk- und Ruhezeiten schließt. Es muss Wettbewerbsbedingungen
geben, wo alle zu ihrer Verantwortung stehen".

Weiters fordert der Fachverband ein Ende des skurrilen
Schilderaufwandes rund um das Thema "80 km/h in der Nacht". Vor mehr
als zehn Jahren hat der Gesetzgeber bekanntlich die
Höchstgeschwindigkeit für Lkw auf Autobahnen in der Nacht auf 60 km/h
herabgesetzt. Punktuell gibt es allerdings eine Hinaufsetzung des
Tempolimits auf 80 km/h, wozu eigene Verbotstafeln (Beschränkung der
Höchstgeschwindigkeit) mit Zusatztafeln aufgestellt wurden. Solche
Geschwindigkeitsänderungen müssen in Abständen von etwa zwei bis drei
Kilometern jeweils neu angezeigt werden, was letztlich zu einem
unzumutbaren Schilderwald führt. Allein auf der S 1 - wo auf der
gesamten Strecke von 16 km in der Nacht 80 km/h gefahren werden
dürfen - betrugen die Kosten für diese Beschilderung etwa 200.000
Euro, kritisiert Bauer. "Wir fordern daher vom Gesetzgeber, dass auch
in der Nacht wieder generell 80 km/h gefahren werden darf. Nur an
neuralgischen Stellen soll das Limit auf 60 km/h herabgesetzt
werden." Eine solche Neuregelung wäre nicht nur eine erfreuliche
Gesetzesevaluierung, sonder würde auch für mehr Rechtssicherheit
sorgen. Ein verwirrender Schilderwald wie auf der S1 und an anderen
Autobahnen wäre mit einem Schlag "abgeholzt".
(hp)

Rückfragehinweis:

Wirtschaftskammer Österreich, 
   Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe 
   Mag. Rudolf Bauer
   Tel: +43 (0)1 961 63 63 57
   Fax: +43 1 961 63 75
   Email: rudolf.bauer@dietransporteure.at

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