- 31.01.2007, 14:40:48
- /
- OTS0195 OTW0195
GPA-DJP erreicht Verbesserungen bei Elternteilzeit im EVU-Kollektivvertrag
Beitrag zum Schließen der Einkommensschere bei Beschäftigten in Elektrizitätsversorgungsunternehmen
Wien (GPA-DJP/ÖGB) - Bei den diesjährigen
Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten in
Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) konnte die Gewerkschaft
erreichen, dass künftig Mütter und Väter volles Weihnachts- und
Urlaubsgeld im ersten Lebensjahr des Kindes erhalten, wenn sie in
Elternkarenz sind und ab 1. Februar auch wenn sie in Elternteilzeit
sind. Darüber hinaus wurde eine überdurchschnittliche Erhöhung der
Kinderzulage ausverhandelt. ++++
"Die GPA-DJP versucht, bei jeder ihrer
Kollektivvertragsverhandlungen einen Beitrag zu leisten, um die
geschlechtspezifischen Einkommensunterschiede zu verkleinern. Dieser
Abschluss ist ein weiterer Meilenstein auf diesem Weg", erklärt
Geschäftsbereichsleiterin Mag.a Claudia Kral-Bast anlässlich der
Erfolge bei den Kollektivvertragsverhandlungen bei
Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
Die neue GPA-DJP-Bundesfrauensekretärin Barbara Teiber: " Vor
allem Frauen profitieren von dieser erweiterten Regelung. Dies ist
ein konkreter Schritt zur Reduzierung der Einkommensschere in dieser
Branche. Die GPA-DJP-Frauen werden gemeinsam mit den
KV-VerhandlerInnen weiter daran arbeiten, auch in anderen Branchen
kollektivvertragliche Verbesserungen für Frauen umzusetzen."
Derzeit verwirklichen immer mehr gut verdienende Frauen ihren
Kinderwunsch nicht, weil sie weiter finanziell auf eigenen Beinen
stehen wollen und die Einkommen in der Karenz und Elternteilzeit
stark im Vergleich zum Einkommen vor der Karenz abfallen. Aus dem
gleichen Grund nehmen auch nur sehr wenige Väter die Elternteilzeit
und Karenz in Anspruch.
ÖGB, 31. Jänner 2007 Nr. 80
Rückfragehinweis:
GPA-DJP Dr. Barbara Lavaud Tel.: 05 0301-21533 Mobil: 05 0301-61533 E-Mail: barbara.lavaud@gpa.at http://www.gpa-djp.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NGB






