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BZÖ-Petzner: Ortstafelfrage wurde zum rechtlichen Waterloo für politisch agierenden Verfassungsgerichtshof

Fühlen uns ausschließlich den Kärntnerinnen und Kärntnern verpflichtet - VfGH hat sich selbst der Lächerlichkeit preisgegeben - Ergebnis der Klage vor EGMR abwarten

Klagenfurt (OTS) - "Die Kärntnerinnen und Kärntner vertrauen darauf, dass wir uns in der Ortstafelfrage nicht von jenen Kräften in die Knie zwingen lassen, die Südkärnten mit zweisprachigen Ortstafeln zupflastern und eine - den Ortstafelstreit prolongierende -Öffnungsklausel verankert haben wollen. Das bestätigen nicht zuletzt die überdurchschnittlichen Wahlergebnisse des BZÖ in den betroffenen Südkärntner Gemeinden. Daher fühlen wir uns weder wütenden Schreibtischtätern in den Redaktionsstuben, parteipolitisch agierenden Verfassungsgerichtshofpräsidenten, positionslosen Bundespräsidenten, feigen Sozialisten noch politisch irrelevanten Bischöfen, sondern ausschließlich den Kärntnerinnen und Kärntnern gegenüber verpflichtet." Das stellte heute der geschäftsführende Landesparteiobmann der Freiheitlichen in Kärnten-BZÖ Stefan Petzner fest.

Petzner verwies darauf, dass nicht zuletzt der Verfassungsgerichtshof als helfende Hand eines rasenden Rechtsbrechers den 25-jährigen Ortstafelfrieden durch ein Urteil, das er später wieder zurück nehmen musste, beendet habe. Petzner dazu weiter: "Die Wahrheit ist, dass St. Kanzian und damit die gesamte Ortstafelfrage zum rechtlichen Waterloo für einen politisch agierenden Verfassungsgerichtshof wurde. Der Verfassungsgerichtshof hat sich mit der Rücknahme dieses, seines eigenen Urteiles selbst der Lächerlichkeit preisgegeben und niemand anderer."
Es sei schließlich der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider gewesen, der immer wieder versucht habe, den vom Verfassungsgerichtshof angezündeten Ortstafelkonflikt im Interesse beider Volksgruppen und unter Einbindung der betroffenen Bevölkerung zu lösen.

"Auch eine neue Bundesregierung wird daher zur Kenntnis nehmen müssen, dass es eine Lösung der Ortstafelfrage per Verfassungsgesetz nur mit und nicht gegen Kärnten geben kann", so Petzner weiter. Für diese endgültige Lösung der Ortstafelfrage sei zuerst die nicht bekannte genaue Größe der slowenischen Volksgruppe zu ermitteln. Die bisher heran gezogenen Ergebnisse der Volkszählungen seien schließlich manipuliert und nicht repräsentativ und würden außerdem dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten widersprechen. Petzner: "Eine entsprechende Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde eingebracht und angenommen. Die Position Kärntens ist, dass das ergehende Urteil abzuwarten, allenfalls die richtige Größe der Minderheit im Einklang mit dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten zu ermitteln und auf Basis dieses Ergebnisses eine endgültige Lösung im Interesse Kärntens sicherzustellen ist."

Abschließend erinnerte der geschäftsführende Landesparteiobmann den VfGH-Präsidenten daran, dass er es mit einer 42-Prozent Partei, die den Landeshauptmann von Kärnten stelle zu tun habe und nicht mit zweitrangigen Politikern einer Vier-Prozent-Partei, wie dies Korinek auf unzulässige Art und Weise in einem heutigen Interview gesagt habe.

(Schluss)

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Die Freiheitlichen in Kärnten-BZÖ

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