FPÖ: Neubauer und Tiefenbacher fordern Verhandlungsmandat für Seniorenrat
Einleitung zur Prüfung einer Verfassungsklage
Wien (OTS) - In einer gemeinsamen Pressekonferenz kündigten FPÖ-Seniorensprecher NAbg. Werner Neubauer und der Obmann des Österreichischen Seniorenrings Dr. Edwin Tiefenbacher heute die Einleitung zur Prüfung einer Verfassungsklage wegen der möglichen Ungleichbehandlung von ASVG-Pensionisten und Pensionisten des öffentlichen Diensts an. Außerdem forderten sie eine Aufwertung des Österreichischen Seniorenrats.
Neubauer und Tiefenbacher kritisierten, dass die Lohnerhöhungen der Aktivbediensteten und der Arbeitnehmer sich sehr wohl am Wirtschaftswachstum orientieren würden, die Pensionserhöhungen der Pensionsempfänger sich aber lediglich am Verbraucherpreisindex orientieren und damit die vorangegangene Inflation nicht abgelten. Aber auch Pensionsempfänger sollten am Wirtschaftswachstum partizipieren können.
Kritik übten Neubauer und Tiefenbacher auch daran, dass der seinerzeitige Dienstgeber der Beamten seiner lebenslangen Fürsorgepflicht für die Pensionisten des öffentlichen Diensts, die sich ja nach wie vor im Beamtenstand befänden, nicht nachkomme, indem er deren Pensionserhöhungen abgekoppelt habe von den jeweiligen Gehaltserhöhungen und an das Pensionserhöhungsschema der ASVG-Pensionen angeschlossen habe.
Die beiden Seniorenvertreter forderten außerdem eine radikale Aufwertung des Österreichischen Seniorats und ein echtes Verhandlungsmandat für diesen, so wie dies auch andere Interessensvertretungen bei den Kollektivvertragsverhandlungen hätten. Weiters verlangten Neubauer und Tiefenbacher von der neuen Regierung die Neuregelung der Rezeptgebühren für chronisch kranke Menschen, eine Neugestaltung des Pflege- und Betreuungswesens und die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Für chronisch kranke Menschen sollten beispielsweise Medikamente zur Schmerzlinderung von den Kassen bezahlt werden. Außerdem deponierten die beiden FPÖ-Politiker ihre entschiedene Ablehnung eines Solidarbeitrags.
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