FCG-Gajdosik: Kreative Lösungsansätze bei Jugendarbeitslosigkeit gefordert
Jugendeinstellungsgesetz von 1957 sollte wieder aufgerufen werden
Wien (FCG) - Das Jugendeinstellungsgesetz, das 1957 sistiert
wurde, sollte wieder neu aufgerufen werden. Jeder Betrieb hatte laut diesem Gesetz bei fünf beschäftigten Dienstnehmer/innen mindestens einen Jugendlichen oder einen Gleichgestellten, sprich Absolventen einer BMS bzw. BHS, und auf je weitere 15 Dienstnehmer/innen einen weiteren Jugendlichen bzw. Gleichgestellten zu beschäftigen.
"Sollte sich durch diese sinnvolle Maßnahme die Zahl der Arbeit suchenden Jugendlichen wesentlich ändern, könnte die Zahl der einzustellenden Jugendlichen mittels Verordnung neu festlegt werden. Diese Maßnahme würde sicher zu einer Eindämmung der Jugendarbeitslosigkeit führen sowie das Problem des Facharbeitermangels in kürzester Zeit lösen", fordert Alfred Gajdosik die Koalitionsverhandler zum Nachdenken auf.
"Ich glaube auch nicht, dass es nötig ist, die Übergangsfristen für Beschäftigte aus den neuen EU-Staaten zu lockern, um Fachkräfte nach Österreich zu holen. Bei 279.109 Arbeit suchenden Menschen in Österreich sollte das AMS endlich eine ordentliche Schulungspolitik betreiben, um auch Branchen mit Arbeitskräftemangel entsprechend bedienen zu können", kritisiert Alfred Gajdosik den Vorstoß von Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein abschließend.
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