Diakonie: Kein einziges Kind darf weiter durch Kindergeldregelung diskriminiert werden
Chalupka relativiert "Erfolgsmeldung" Prokops zu Asyl- und Fremdengesetz
Wien (OTS) - Diakonie Direktor Michael Chalupka begrüßt das Vorhaben die Auszahlung des Kindergeldes in Zukunft nicht mehr an die Aufenthaltskarte der Babys zu knüpfen, betont aber gleichzeitig, dass auch die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten (die durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt, legal aufhältig sind) ebenfalls Zugang zum Kindergeld bekommen müssen. Jedenfalls müssten sämtliche Leistungen rückwirkend und ab Geburt des Kindes gewährt werden. "Es geht nicht darum, dass weniger Babys diskriminiert werden, sondern es muss darum gehen dass kein einziges Kind diskriminiert wird. Alle Kinder müssen faire Chancen erhalten und zwar von Geburt an", so Chalupka.
Weiters sei der Rückgang der Asylantragszahlen kein Verdienst des Fremdenpaketes, sondern liege im europäischen Trend.
"Die wirkliche und immer von allen gewünschte Beschleunigung könnte aber nur durch eine Qualitätssicherung der Entscheidungen des Bundesasylamtes erzielt werden. Nur wenn dort nicht mehr die Hälfte der Bescheide aufgehoben wird, kann die Zweite Instanz sinnvoll ihrer eigentlichen Arbeit, der Überprüfung von Entscheidungen, nachgehen. Der Effekt wäre eine gewaltige Verkürzung der Verfahrensdauer, aber auch ein großer Gewinn für die Menschenrechtssituation," so Chalupka abschließend.
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