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Staatsbürgerschaft für fundamentalistischen Moslem: Haider kündigt ergänzendes Ermittlungsverfahren an

Höchstrichter werden mit Fehlurteilen zum Sicherheitsrisiko - Haider fordert Änderung des Religionsunterrichtsgesetzes

Klagenfurt (OTS) - Im Fall des fundamentalistischen Moslems
Mohamed Al-Amin Amir hat Landeshauptmann Jörg Haider heute ein "ergänzendes Ermittlungsverfahren" der Staatsbürgerschaftsbehörde des Landes Kärnten angekündigt. In diesem werden alle für die Verleihung der Staatsbürgerschaft maßgeblichen Kriterien nochmals geprüft. Nach Abschluss des ergänzenden Ermittlungsverfahrens wird neuerlich ein Bescheid erlassen, der, davon ist Haider überzeugt, neuerlich negativ ausfallen wird. "Der Verfassungsgerichtshof zwingt uns wegen seines Fehlurteils zu dieser Vorgehensweise. Mit solchen Erkenntnissen werden die Höchstrichter zum Sicherheitsrisiko für Österreich", kritisierte der Kärntner Landeshauptmann.

Im Zusammenhang mit Mohamed Al-Amin Amir, der als Islam-Religionslehrer an mehreren Schulen im Raum Klagenfurt tätig ist, fordert der Kärntner Landeshauptmann überdies eine Änderung des Religionsunterrichtsgesetzes. Haider: "Derzeit darf der Steuerzahler für fundamentalistische Religionslehrer und Hassprediger wie Mohamed Al-Amin Amir zahlen, ohne ein Wort bei der Auswahl des Religionslehrers mitreden zu dürfen. Das Religionsunterrichtsgesetz gehört daher geändert. Wir müssen selbst bestimmen dürfen, wer unsere Kinder unterrichtet. Fundamentalisten und Hassprediger wie Mohamed Al-Amin Amir haben an unseren Schulen nichts verloren."

(Schluss)

Rückfragen & Kontakt:

Stefan Petzner
Pressesprecher Landeshauptmann Dr. Jörg Haider
Arnulfplatz 1
A-9010 Klagenfurt
Tel.: 05 0 536 22124 oder 0664 80536 22124
Fax: 05 0 536 22150
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