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Dolinschek: Lobbying für die Kreditwirtschaft in Österreich - Unseriöse Berichterstattung über zukünftige Regelung zu Kontoüberziehungen

Bundessparte Banken und Versicherungen der WKO verbreitet Halbwahrheiten, um Stimmung gegen Inkrafttreten einer Verbraucherkredit-Richtlinie zu machen

Wien (OTS) - Derartiges Lobbying, kannte man in der Vergangenheit vor allem aus den USA und zunehmend auch aus Brüssel. Seit dem Kommissionsvorschlag der Verbraucherkreditrichtlinie hat das Lobbying der Kreditwirtschaft bei EU-Kommission und EU-Parlament bereits dazu geführt, dass die Pflichten der Banken im vorliegenden Vorschlag der Richtlinie deutlich reduziert wurden und Bestimmungen über Bürgschaften oder verbotene Eintreibungsmaßnahmen zur Ganze aus der Richtlinie genommen wurden. ****

Ursprüngliches Ziel der Richtlinie war die Harmonisierung des Binnenmarktes auf hohem Verbraucherschutzniveau. Ein schwieriges Unterfangen, wenn man bedenkt, dass die derzeit geltende Richtlinie den Mitgliedsstaaten viel Spielraum gelassen hat. "Verständlicherweise", so Konsumentenstaatssekretär Sigisbert Dolinschek, in dessen Ressort die Richtlinie federführend verhandelt und auch regelmäßig mit allen beteiligten Kreisen, so auch der Kreditwirtschaft, kommuniziert wird. "Die Kreditmärkte in Großbritannien sind nur schwer mit jenen in Deutschland, Malta oder Polen vergleichbar."

Nun soll das Ergebnis der Verhandlungen auf Ratsebene nächste Woche zur Abstimmung kommen. Der Entwurf sieht eine Reihe von Informationsbestimmungen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor: In der Werbung, vor Kreditaufnahme und im Vertrag soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern alles Wesentliche, das sie zur Entscheidungsfindung brauchen, mitgeteilt werden. Auch während eines laufenden Vertragsverhältnisses sind Informationen vorgesehen, insbesondere auch über den Sollzinssatz bei Überziehungen, wenn diese länger als 2 Monate dauern.

Diese Regelung, die während der Verhandlungen einige Modifikationen erlebte, ist Ausgangspunkt der Kritik der Banken. "Offenbar hat man dort die letzten Entwürfe nicht mehr gelesen", gibt sich Dolinschek verwundert, "Die Bestimmung zur Kontoüberziehung ist so formuliert, dass sie keine Steuerpflicht auslöst. Schon gar nicht dachte man je daran, Kontoüberziehungen zu verbieten, wie die Kronenzeitung fälschlicherweise in seiner Wochenendausgabe behauptete. Mehrkosten könnten allenfalls durch das Zusatzerfordernis der Information über den Zinssatz entstehen. Hier ist allerdings der Vorteil gegenüber dem Nachteil abzuwägen. Die Zeile auf dem Kontoauszug, in der den Konsumentinnen und Konsumenten mitgeteilt wird, dass sie für ihre Überziehung bis zu 13% Zinsen zahlen, könnte ja in manchen Fällen dazu führen, dass man sich um einen günstigeren Kredit umschaut. Aber vielleicht ist das ja gar nicht im Sinn der Banken", schloss Dolinschek.

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Generationen und Konsumentenschutz
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Tel.: [++43-1] 71100-3375
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