• 27.11.2006, 11:08:26
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Dolinschek: Lobbying für die Kreditwirtschaft in Österreich - Unseriöse Berichterstattung über zukünftige Regelung zu Kontoüberziehungen

Bundessparte Banken und Versicherungen der WKO verbreitet Halbwahrheiten, um Stimmung gegen Inkrafttreten einer Verbraucherkredit-Richtlinie zu machen

Wien (OTS) - Derartiges Lobbying, kannte man in der Vergangenheit
vor allem aus den USA und zunehmend auch aus Brüssel. Seit dem
Kommissionsvorschlag der Verbraucherkreditrichtlinie hat das Lobbying
der Kreditwirtschaft bei EU-Kommission und EU-Parlament bereits dazu
geführt, dass die Pflichten der Banken im vorliegenden Vorschlag der
Richtlinie deutlich reduziert wurden und Bestimmungen über
Bürgschaften oder verbotene Eintreibungsmaßnahmen zur Ganze aus der
Richtlinie genommen wurden. ****

Ursprüngliches Ziel der Richtlinie war die Harmonisierung des
Binnenmarktes auf hohem Verbraucherschutzniveau. Ein schwieriges
Unterfangen, wenn man bedenkt, dass die derzeit geltende Richtlinie
den Mitgliedsstaaten viel Spielraum gelassen hat.
"Verständlicherweise", so Konsumentenstaatssekretär Sigisbert
Dolinschek, in dessen Ressort die Richtlinie federführend verhandelt
und auch regelmäßig mit allen beteiligten Kreisen, so auch der
Kreditwirtschaft, kommuniziert wird. "Die Kreditmärkte in
Großbritannien sind nur schwer mit jenen in Deutschland, Malta oder
Polen vergleichbar."

Nun soll das Ergebnis der Verhandlungen auf Ratsebene nächste Woche
zur Abstimmung kommen. Der Entwurf sieht eine Reihe von
Informationsbestimmungen zum Schutz der Konsumentinnen und
Konsumenten vor: In der Werbung, vor Kreditaufnahme und im Vertrag
soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern alles Wesentliche, das sie
zur Entscheidungsfindung brauchen, mitgeteilt werden. Auch während
eines laufenden Vertragsverhältnisses sind Informationen vorgesehen,
insbesondere auch über den Sollzinssatz bei Überziehungen, wenn diese
länger als 2 Monate dauern.

Diese Regelung, die während der Verhandlungen einige Modifikationen
erlebte, ist Ausgangspunkt der Kritik der Banken. "Offenbar hat man
dort die letzten Entwürfe nicht mehr gelesen", gibt sich Dolinschek
verwundert, "Die Bestimmung zur Kontoüberziehung ist so formuliert,
dass sie keine Steuerpflicht auslöst. Schon gar nicht dachte man je
daran, Kontoüberziehungen zu verbieten, wie die Kronenzeitung
fälschlicherweise in seiner Wochenendausgabe behauptete. Mehrkosten
könnten allenfalls durch das Zusatzerfordernis der Information über
den Zinssatz entstehen. Hier ist allerdings der Vorteil gegenüber dem
Nachteil abzuwägen. Die Zeile auf dem Kontoauszug, in der den
Konsumentinnen und Konsumenten mitgeteilt wird, dass sie für ihre
Überziehung bis zu 13% Zinsen zahlen, könnte ja in manchen Fällen
dazu führen, dass man sich um einen günstigeren Kredit umschaut. Aber
vielleicht ist das ja gar nicht im Sinn der Banken", schloss
Dolinschek.

Rückfragehinweis:
Staatssekretariat für soziale Sicherheit
Generationen und Konsumentenschutz
Pressesprecher Gerald Grosz
Tel.: [++43-1] 71100-3375
mailto: gerald.grosz@bmsg.gv.at

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