- 17.11.2006, 15:45:55
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Molterer: Fünf-Parteien-Antrag betreffend Kollaudierung des tschechischen AKW Temelin
Nachweis der Umsetzung aller offenen Sicherheitsmaßnahmen gefordert, sonst droht Völkerrechtsklage
Wien (ÖVP-PK) - Erfreut zeigte sich heute, Freitag, ÖVP-Klubobmann
Mag. Wilhelm Molterer in der Sondersitzung des Nationalrats über die
Einigung aller fünf Parteien hinsichtlich des Atomkraftwerkes
Temelin. "Rasches Handeln war gefragt - und das haben wir auch getan.
Gerade in Zeiten wie diesen ist es besonders erfreulich, dass mit
einem gemeinsamen Entschließungsantrag betreffend die Kollaudierung
des tschechischen AKW Temelin ein Schulterschluss über alle
Parteigrenzen hinweg gelungen ist. Wir fordern darin den Nachweis der
Umsetzung aller offenen Sicherheitsmaßnahmen, ansonsten soll eine
Völkerrechtsklage eingeleitet werden. Damit hat das österreichische
Parlament ein klares Signal gegenüber Tschechien gesetzt", so
Molterer weiter. Der Fünf-Partien-Antrag soll dem Umweltausschuss
zugewiesen werden. ****
Es gibt bis dato keinerlei Anzeichen, dass die Tschechische Republik
hinreichend nachweislich an der Umsetzung der offenen
Sicherheitsmaßnahmen arbeiten würde. Es ist daher davon auszugehen,
dass die Tschechische Republik den völkerrechtlich verbindlichen
Vertrag, wie es das Melker Protokoll (Brüsseler Fassung) darstellt,
bisher nicht vollständig erfüllt. Am 13. November hat der
tschechische Außenminister Alexander Vondra gegenüber dem
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft auf dessen ausdrückliche Nachfrage die endgültige
Betriebsgenehmigung (Kollaudierung) offiziell bestätigt. Neben der
vollständigen Umsetzung des Melker Protokolls bleibt es jedoch das
langfristige Ziel, die Nullvariante durchzusetzen und die Stilllegung
von Temelin zu erreichen.
Die Abgeordneten Kurt Gassner/Wilhelm Molterer/Gabriela Moser/Lutz
Weinzinger und Ursula Haubner haben daher betreffend die
Kollaudierung des tschechischen AKW Temelin folgenden
Entschließungsantrag eingebracht:
"Der Nationalrat wolle beschließen:
Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,
- an die Regierung der Tschechischen Republik als Vertragspartnerin
des Melker Protokolls heranzutreten und einzufordern, dass mit der
erfolgten Kollaudierung umgehend der Nachweis der Umsetzung aller
offenen Sicherheitsmaßnahmen betreffend das AKW Temelin wie im Anhang
I (BGBl. 2001/266) festgelegt erbracht wird,
- umgehend alle verfügbaren internationalen Rechtsschritte,
insbesondere eine Völkerrechtsklage gegen die Tschechische Republik
wegen Bruchs des zwischen der Tschechischen Republik und der Republik
Österreich geschlossenen internationalen und völkerrechtlich
verbindlichen Vertrages (Melker Protokoll - Brüsseler Fassung)
einzuleiten, sollte dieser Nachweis durch die Tschechische Republik
nicht umgehend erbracht werden können."
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel. 01/40110/4432
http://www.oevpklub.at
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