- 17.11.2006, 10:58:27
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Welttag des Kindes: Auch Kinder haben Rechte
Wien (OTS) - In Österreich werden jährlich Tausende Mädchen und
Buben sexuell missbraucht, wobei der Großteil der Täter aus dem engen
sozialen und familiären Umfeld des Kindes kommt. Einen Tag vor dem
Welttag Tag des Kindes, der am 20. November begangen wird, ist der
internationale Tag zur Vorbeugung von Kindesmissbrauch. Diese Tage
nehmen die Österreichischen Anwälte zum Anlass, um auf die kostenlose
Prozessbegleitung für Kinder hinzuweisen.
Gewalt gegen Kinder ist aus verschiedenen Gründen nach wie vor ein
Tabuthema: aus Furcht, weil die Täter meistens jene Menschen sind,
die Kinder eigentlich beschützen sollten und weil Kinder oft keine
sicheren und vertrauenswürdigen Wege finden, darüber zu sprechen.
Schätzungen der WHO zu Folge werden jährlich 150 Millionen Mädchen
und 73 Millionen Buben Opfer sexueller Gewalt. In Österreich liegt
die Zahl laut Schätzungen zwischen 10.000 und 25.000 betroffenen
Kindern pro Jahr. Zur Anzeige gebracht und verurteilt wird jedoch nur
ein kleiner Teil der tatsächlichen Vorfälle.
Eine Anzeige und das folgende Strafverfahren sind für die Kinder
immer mit großen seelischen Belastungen verbunden. Allerdings bemühen
sich die beteiligten Behörden, wie Staatsanwaltschaft und Gericht
sowie die Prozessbegleiter, möglichst behutsam mit dieser Belastung
der Opfer umzugehen. Die Befragung erfolgt mit besonders geschulten
Mitarbeitern, immer in Abwesenheit des Täters, und wird dann als
Videoaufzeichnung gespeichert, damit das Opfer möglichst wenig den
Stress des öffentlichen Verfahrens verspüren muss.
In Österreich stehen in jedem Bundesland Anwälte für die
Prozessbegleitung zur Verfügung. Die meisten von ihnen sind
eingetragene Mediatoren und sind geübt im Umgang mit der Betreuung
von Kindern. "Gerade Opfer sexueller Übergriffe haben häufig Angst
sich einem Verfahren zu stellen. Prozessbegleitung bietet Kindern,
die Opfer oder Zeugen von Sexual- oder Gewaltdelikten wurden sowie
ihren Bezugspersonen eine umfassende und kostenlose Begleitung und
Rechtsberatung", erklärt Dr. Waltraute Steger, Vizepräsidentin des
Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Die psychosoziale
Prozessbegleitung beginnt idealerweise mit dem Entschluss zur Anzeige
und geht über die Vorverhandlung zur Hauptverhandlung bis zum
Abschluss eines allfälligen Zivilverfahrens, in dem die finanziellen
Ansprüche des Opfers geltend gemacht werden.
In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent
davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und
unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten
verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz,
die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten
gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit
verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat
gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die
Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den
Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.
Rückfragehinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Julia Bisanz, Tel. 01 / 535 12 75- 15
PR-Agentur comm:unications, Sabine Pöhacker, Tel. 01/ 315 14 11-0
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