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ÖAMTC-Forderung erfüllt: Erster Schritt zu flexiblen Verkehrszeichen statt Dauer-Geschwindigkeitsbeschränkungen

Sieg der Vernunft in Oberösterreich: Tempolimits werden nur zeitlich und räumlich begrenzt

Wien (OTS) - In der Tempo 100-Diskussion hatte der ÖAMTC von
Beginn an gefordert, dass nur bei belegbaren Grenzwertüberschreitungen allfällige Temporeduktionen zu verordnen sind. Da die Errichtung von großen Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) längere Zeit in Anspruch nimmt, hatte der Club erst gestern vorgeschlagen, eine "kleine" Zwischenlösung zu finden. Umso mehr begrüßt der ÖAMTC die Ankündigung in Oberösterreich, dass Wendetafeln je nach Schadstoff-Werten Tempolimits anzeigen sollen. "Das ist ein Schritt in die richtige Richtung", so der Chef der ÖAMTC-Interessenvertretung, Mario Rohracher. "Nun muss dieser Weg der Vernunft konsequent weitergegangen werden."

ÖAMTC-Forderungen zu Tempo 100 nach IG-Luft

* Tempolimits in Koppelung mit VBA nur zeitlich und räumlich begrenzt setzen: "Die Telematik steuert den Verkehrsfluss, indem sie die Geschwindigkeit an Wetter, Verkehrsdichte, Straßenzustand oder eben auch Luftqualität anpasst", so der Chef der ÖAMTC-Interessenvertretung. "Temporeduktionen sind nur akzeptabel, wenn sie die Überschreitung von Grenzwerten verhindern. Außerdem müssen sie für die Autofahrer klar kommuniziert werden." Anders als blecherne Beschränkungstafeln können Verkehrsbeeinflussungsanlagen mit Symbolen oder Texten den Sinn von Anordnungen oder Hinweisen erklären.

* Verursacher ergründen: Schadstoffe müssen nach Art und Höhe des Beitrags ihrer Verursacher analysiert werden. Objektiv positionierte Messstellen müssen Verkehrsdichte, Schadstoffemissionen des Verkehrs (unterschieden nach Pkw- und Lkw-Anteil) und andere Emissionsquellen sowie meteorologische Daten erfassen. Die Messungen müssen direkt bei den betroffenen Anrainern vorgenommen werden. Eine ausreichende Anzahl an Messstellen muss vorhanden sein.

* Evaluierung der Ergebnisse: Der Club erwartet eine ständige Evaluierung der Messdaten. Die Wirksamkeit der Maßnahme muss nachgewiesen werden, und zwar unter Einbeziehung sämtlicher beeinflussender Rahmenbedingungen. "Sollte die erwartete signifikante Verbesserung der Luftqualität nicht eintreten, ist die Maßnahme sofort auszusetzen", verlangt der Chef der ÖAMTC-Interessenvertretung.

* Partikelfilter-Nachrüstung fördern: Als geeignete Maßnahme zur weiteren Reduktion von Partikelemissionen im Straßenverkehr sieht der ÖAMTC die Förderung von Nachrüst-Partikelfiltern. Der ÖAMTC fordert eine bundesweite einheitliche Förderung. Derzeit gibt es nur landesweite Förderungen für Nachrüst-Partikelfilter in Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark, die sehr gut angenommen werden.

(Schluss)

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ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Claudia Kesche
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
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