AK Kärnten: Hände weg von der Arbeitnehmerförderung
Klagenfurt (OTS) - Bereits jeder zweite Arbeitnehmer in Kärnten muss pendeln, der Großteil mit dem eigenen Pkw. Das zeigt die aktuelle Pendlerstudie der Arbeiterkammer Kärnten. "Es gibt keine flächendeckende Versorgung beim öffentlichen Verkehr und der Weg zur Arbeit wird immer teurer. Darum Hände weg von der Arbeitnehmerförderung", betont AK-Präsident Günther Goach.
Fast 100.000 Kärntner sind jeden Tag unterwegs, um ihren Arbeitsplatz außerhalb ihres Wohnortes zu erreichen. 90 Prozent der Pendler nutzen, wie die Studie zeigt, den eigenen Pkw. Die Gründe dafür sind oft eine schlechte Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. eine Versorgung, die den geänderten Arbeitszeiten nicht entspricht.
Die berufliche Mobilität verursacht eine immer größere finanzielle Belastung der Arbeitnehmer. Die Preise für Benzin und Diesel sind in den letzten drei Jahren um bis zu 40 Prozent gestiegen. Auch die Tarife für die öffentlichen Verkehrsmittel werden laufend teurer. Förderungen für Pendler sind deshalb unverzichtbar. Eine Analyse des Fahrtkostenzuschusses, den die Arbeiterkammer im Zuge der Arbeitnehmerförderung des Landes administriert, ergab, dass fast die Hälfte der Antragsteller weniger als 928 Euro pro Monat verdienen.
"Es darf zu keiner weiteren Verschlechterung und Verteuerung des Angebots bei den öffentlichen Verkehrsmitteln kommen. Und es kann auch nicht sein, dass die Arbeitnehmer, die ohnehin schon über Gebühr zur Kasse gebeten werden, die Infrastruktur zahlen müssen", betont Goach. Erst müssen Bedingungen geschaffen werden, die eine verstärkte Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel möglich machen. Dringend nötig ist ein flächendeckender Ausbau des öffentlichen Verkehrs und die Erhöhung der Taktfrequenz.
Weil der Pkw für viele Kärntner die einzige Alternative ist, fordert die AK eine Entlastung der Pendler durch eine Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes von 38 auf 42 Cent, die Anhebung des Pendlerpauschales um weitere 15 Prozent, die Erhöhung der Negativsteuer von 110 auf 220 Euro sowie den Wegfall der Umsatzsteuer auf die Mineralölsteuer.
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