• 02.09.2006, 14:53:26
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  • OTS0055 OTW0055

FPD: Einstweilige Verfügung gegen BZÖ rechtswirksam

Wien (OTS) - Aufgrund einiger mißverständlicher Interpretationen
stellt der Freiheitliche Pressedienst hiermit klar, daß die
Einstweilige Verfügung gegen das sogenannte "BZÖ" zwar noch nicht
rechtskräftig, aber sofort rechtswirksam ist. Ab dem Zeitpunkt der
Zustellung der Einstweiligen Verfügung ist es dieser Gruppierung
untersagt, Mißbrauch mit dem Parteinamen der Freiheitlichen Partei
Österreichs zu treiben und sich "Die Freiheitlichen" zu nennen. Jede
Verwendung des Namens "Die Freiheitlichen" durch das "BZÖ" zöge somit
hohe Strafen nach sich.

Im Übrigen empfinden wir es als äußerst bedenklich, daß eine
Gruppierung, der Regierungsmitglieder angehören, offen gegen den
Rechtsstaat auftritt.

Rückfragehinweis:
FPÖ

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