- 07.08.2006, 09:57:34
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ARBÖ: Reparaturkosten höher als erwartet - was nun?
ARBÖ-Tipps: So kann man sich vor bösen, teuren Überraschungen schützen
Wien (OTS) - "Immer wieder beklagen sich KFZ-Besitzer darüber,
dass die Rechnung der Fachwerkstätte höher ausfällt, als für das
Service oder die Behebung bestimmter Mängel des Autos veranschlagt
wurde", berichtet der technische Schulungsleiter des ARBÖ, Gottfried
Moser.
"Viele drohen mit rechtlichen Schritten, die jedoch in den meisten
Fällen aus Mangel an Beweisen im Sande verlaufen", so Moser, der oft
als Sachverständiger von Kunden und deren Rechtsanwälten herangezogen
wird.
"Eine Beurteilung, ob die Werkstatt ungerechtfertigte Reparaturen
durchgeführt hat oder nicht, ist oft nicht mehr nachvollziehbar, weil
wichtige Unterlagen fehlen", erklärt Moser.
Besonders bei älteren Fahrzeugen passiert es sehr oft, dass im
Zuge einer Reparatur weitere Mängel festgestellt werden, die unter
Umständen die erwarteten Reparaturkosten wesentlich erhöhen.
Vertragswerkstätten arbeiten nach Werksvorgaben für Arbeitsstunden
und Materialkosten. Übersteigen die Reparaturkosten die
Werksvorgaben, muss es allerdings von der Werkstätte eine
stichhaltige Erklärung geben.
Damit für einen Kfz-Sachverständigen eine nachvollziehbare
Kontrolle der durchgeführten Reparaturen möglich ist, sind folgende
Grundlagen notwendig.
1. Reparaturauftrag - unbedingt aufheben
2. Durchgeführte Diagnosen, die den Reparaturaufwand beschreiben, um
die Betriebs- und Verkehrssicherheit wieder herzustellen.
3. Altteile aufheben oder fotografieren, die bei der Reparatur
ausgetauscht wurden.
4. Rechnung und Reparatur-Beschreibung
Um sich vor bösen, teuren Überraschungen zu schützen, hat der
ARBÖ-Experte Tipps zusammengestellt, welche Punkte mit der Werkstätte
vor Ausführen einer Reparatur vereinbart werden sollten:
1. Kostenvoranschlag der gesamten Reparaturkosten:
Ist der tatsächliche Reparaturaufwand erst nach erfolgter
Zerlegungsarbeit möglich, sollte mit der Werkstätte bzw. dem
Werkstättenmeister eine telefonische Verständigung vereinbart werden
(z.B: Anruf, wenn die Reparaturkosten einen bestimmten Rahmen
übersteigen.
2. Kopie des Auftrages mitnehmen.
3. Am Reparaturauftrag Name des Werkstättenmeisters bzw. Mechanikers,
der die Reparaturannahme durchgeführt hat, vermerken.
4. Auftrag, dass die Altteile bis zur Freigabe durch Kunden
aufbewahrt werden (wenn möglich Kofferraum).
5. Kostenvoranschlag mit einer anderen Vertragswerkstätte
vergleichen.
Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Astrid Kasparek
Tel.: (++43-1) 89121-240
mailto:presse@arboe.at
http://www.arboe.at
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