• 03.08.2006, 09:53:22
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Gefahrenquelle Garten- und Campingmöbel

Eine neue Norm für Garten- und Campingmöbel vermindert das Risiko von schmerzhaftem Einklemmen oder Quetschungen. Das KfV rät, beim Kauf auf diese Norm zu achten

Wien (OTS) - Kaum einer, der in den letzten Wochen die Gelegenheit
hatte aus den aufgeheizten Büroräumen oder den eigenen vier Wänden zu
entfliehen wird auf sie verzichtet haben - auf bequeme Garten- oder
Campingmöbel. Sie bieten die Möglichkeit sich außerhalb stickiger
Räume zu entspannen. Auf der hauseigenen Terrasse ebenso wie auf dem
Balkon oder Campingplatz. Auch wenn es manch einem unwahrscheinlich
erscheint, Verletzungen beim Auf- oder Umstellen von faltbaren
Campinghockern, klappbaren Gartenstühlen oder verstellbaren
Sonnenliegen sind keine Seltenheit. Meist ist der schmerzhafte
Zwischenfall folgenlos und nach wenigen Minuten schon in
Vergessenheit geraten. Doch leider geht es nicht immer so glimpflich
aus. Alleine in den letzten Jahren haben sich durchschnittlich 300
Menschen pro Jahr an Gartenmöbeln so schwer verletzt, dass sie im
Krankenhaus behandelt werden mussten.

Enorme Kräfte durch Hebelwirkung

"Klappbare Gartenmöbel mit Scharnieren oder beweglichen Teile können
aufgrund der Hebelwirkung mit enormen Kräften auf ein eingeklemmtes
Körperteil wirken. Sind dazu noch scharfe Kanten vorhanden, kann die
Verletzung im schlimmsten Fall sogar zur Amputation führen", gibt Dr.
Rupert Kisser, Leiter des Bereichs Heim, Freizeit & Sport im
Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) zu bedenken. Die meisten
Unfallopfer mussten aufgrund von verletzten Fingern im Spital
behandelt werden. Die Blessuren reichen jedoch von offenen Wunden,
Quetschungen, Knochbrüchen bis hin Amputationen. 75 Prozent aller
Betroffenen zogen sich ihre Verletzungen in der näheren Umgebung der
Wohnung zu, beispielsweise auf der hauseigenen Terrasse oder im
Garten. Die Palette der Unfallhergänge ist breit: Da wird der Arm
beim Zusammenklappen einer Gartenliege eingequetscht oder beim
Aufstellen eines Liegestuhl die Finger eingeklemmt. Manchmal kommt es
gar durch Zusammenbrechen eines Gartenmöbels zu Verletzungen, die vom
Notarzt oder im Krankenhaus behandelt werden können.

Kinder und Senioren besonders betroffen - Neue Norm reduziert Risiko

"Mehr als die Hälfte der Verunfallten sind über 60 Jahre alt. 20
Prozent der Betroffenen sind jünger als 15. Die neue Norm, die unter
anderem Quetsch- und Scherstellen bei Kindermöbeln untersagt, trägt
massiv zur Reduzierung der Unfallgefahr bei", erklärt Kisser. Gerade
bei der Auswahl der Möbel für den Nachwuchs ist besondere
Aufmerksamkeit geboten. Die Möbel müssen standsicher sein, möglichst
keine Rollen haben und bewegliche Teile dürfen keinesfalls - wie in
der Norm vorgesehen - Quetsch- und Scherstellen aufweisen. Des
Weitern müssen Beschichtungen speichel- und schweißfest sein und
dürfen keine Schwermetalle enthalten. Deshalb lohnt es sich in jedem
Fall bei Kauf von Gartenmöbeln auf die Qualität zu achten und auf
Billigmöbel zu verzichten. Die ÖNORM EN 581, die am 1. April 2006
erschienen ist, bietet eine gewisse Garantie einen großen Teil
schwerer Verletzungen zu verhindern. So schreibt sie vor, dass Kanten
von gegeneinander beweglichen Teilen abgerundet oder abgeschrägt sein
müssen.
Grundsätzlich macht es Sinn, Gartenmöbel auf Beschädigungen zu
überprüfen bevor man sie aufstellt und darauf zu achten, dass sie
richtig und vollständig aufgebaut sind, bevor sie benutzt werden.
Wer diese Tipps beherzigt wird sich ungestört im Freien erholen
können.

Rückfragehinweis:

Mag. Kerstin Gardill 
   Kuratorium für Verkehrssicherheit 
   Marketing & Kommunikation
   Tel.: 05 77 0 77-1906 
   E-Mail: kerstin.gardill@kfv.at 
   www.kfv.at

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