- 03.08.2006, 09:45:52
- /
- OTS0037 OTW0037
ARBÖ: Quad - Fahrvergnügen mit hohem Unfallrisiko
Nicht ohne Einschulung losfahren
Wien (OTS) - In einigen Bundesländern sieht man sie immer öfter
auf den Straßen: Quads, Mopeds bzw. Motorräder auf vier Räder. Aber
auch in vielen Urlaubsländern werden sie für Ausflüge ausgeliehen, so
der ARBÖ. Es müssen nur Führerschein oder Mopedausweis vorgezeigt,
der Mietvertrag unterschrieben werden und schon kann das
Fahrvergnügen auf vier Rädern losgehen. Wer meint, dass ihm das
Fahrkönnen für dieses Gefährt über Nacht eingegeben wurde, der irrt
leider.
Zwar wirkt ein Quad - aus Entfernung betrachtet - als sicher: Vier
breite Räder, großer Radstand und niedere Bauweise, doch der Schein
trügt! Der ARBÖ Burgenland warnt jedoch, auf keinen Fall ungeübt,
ohne ausführliche Einschulung, ohne Kenntnis der Versicherungslage
und vor allem ohne Schutzausrüstung ein Quad zu besteigen.
ARBÖ-Fahrtechnikinstruktor Gerhard Graner: "Speziell eine falsche
Kurventechnik hat schon so manchen schweren Unfall verursacht. Gibt
der Quad-Pilot in der Kurve Gas, geht das Fahrzeug hinten in die
Federn, verliert mit den Vorderrädern die Bodenhaftung und trotz
eingelenkter Räder schlittert das Quad geradeaus." Kritische
Situationen können auch durch seitliche Kollisionen mit Randsteinen
bzw. Steinen bei Geländefahrten auftreten und zum Kippen des Quad
führen. Bei Fahrten im Gelände ist überhaupt Vorsicht geboten, denn
wenn das Gefährt einmal kippt, bekommt man nur mit viel Fahrkönnen
und Beherrschen des Gerätes wieder alle vier Räder auf den Boden!
Keinesfalls "oben ohne" auf's Quad
Keinesfalls sollte man sich "oben ohne" auf's Quad setzen. ARBÖ
Burgenland-Geschäftsführer Dir. Ing. Rudolf Leeb: "Nicht auf den
Sturzhelm verzichten. Wer meint, bei tropischen Temperaturen mit
kurzer Hose und T-Shirt die Freiheit auf vier Rädern genießen zu
können, den müssen wir darauf hinweisen, dass durch diesen Leichtsinn
schon bei kleineren Unfällen schwere Verletzungen entstehen können."
Wer ein Quad mietet, sollte sich in jeden Fall vorher informieren,
wie das Quad versichert, wie hoch der Selbstbehalt im Schadensfall
ist und was dann mit einer zu hinterlegenden Kaution passiert. "Was
im vorhinein geklärt ist, muss nicht im Nachhinein erstritten
werden," so Ing. Leeb.
Quads in Österreich
In Österreich darf ein Quad - je nach Motorisierung - nur mit
Mopedausweis plus Vermerk "vierrädriges Leichtfahrzeug" oder
Führerschein A oder B gefahren werden. Es besteht Sturzhelmpflicht.
Weiters besteht die Pflicht, Autoapotheke und Pannendreieck
mitzuführen.
Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Sieglinde Rernböck
Tel.: (++43-1) 89121-244
mailto:presse@arboe.at
http://www.arboe.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NAR






