Die VfGH-Entscheidung lässt die e-card unberührt.
Wien (OTS) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat zwar eine technische Bestimmung über die Verrechnung medizinischer Leistungen aufgehoben. Diese Verrechnung hat aber mit der e-card nichts zu tun.
"Die e-card ist ein Beleg für die Versicherung eines Menschen. Was danach von einem Arzt für die Behandlung mit der Versicherung verrechnet wird, hat mit der e-card des Patienten nichts mehr zu tun," so der Generaldirektor des Hauptverbandes, Dr. Josef Kandlhofer.
Die aufgehobenen Bestimmungen waren nie Teil des e-card-Systems. An der Verwendung der e-card und ihrer Einsatzmöglichkeiten ändert sich auch in Zukunft durch diese Entscheidung nichts.
Es gab mit der e-card bisher weit mehr als 80 Millionen ärztliche Konsultationen. Das e-card Projekt ist unstrittig weltweit ein Vorzeigeprojekt.
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