Westenthaler: Sofortmaßnahmen zum Schutz unserer Kinder!
Anzeigepflicht, Strafverschärfung, lebenslange Führungsaufsicht, Opferschutz
Wien (OTS) - Im Rahmen einer Pressekonferenz präsentierte heute BZÖ-Chef Ing. Peter Westenthaler ein Sofortmaßnahmenpaket zum Schutz von Kindern. Fälle des Kindesmissbrauches ziehen sich quer durch Österreich. Beispielsweise wurde in Innsbruck ein 17 jähriger Kinderschänder, der sich stellen wollte, von der Polizei nicht ernst genommen. Ein einschlägig vorbestrafter Mann in der Weststeiermark hat ein Kleinkind missbraucht. Ein Arzt durfte trotz Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs weiter als Arzt arbeiten, zitierte Westenthaler tragische Breispiele aus den Medien. "Es ist daher notwendig, dass wir gegen Kindesmissbrauch intensiv auftreten".
Westenthaler verwies in diesem Zusammenhang auf die Statistik. 10 Kinder pro Jahr sterben an Missbrauch, über 1.200 Kinder erleiden teils schwerste Verletzungen. Die Dunkelziffer beim Kindesmissbrauch liegt in Österreich bei 10.000. 15 Prozent aller Mädchen und 5 Prozent aller Buben sind betroffen, aber nur 700 Taten werden angezeigt. In Wien ist das Jugendamt wegen des Verdachts auf Kindesmissbrauch 8.000 Mal ausgerückt.
7 von 10 Kinderschändern tun es immer wieder. Diese sind Vorsatztäter. Der BZÖ-Chef erinnerte an den Fall von vergangener Woche, wo ein Kinderschänder nach seiner vorzeitigen Entlassung sofort wieder ein Kind missbraucht und diese Tat noch im Gefängnis angekündigt hatte. "Ich freue mich, dass nach meinem Alarmschrei die Justizministerin sofort gehandelt hat. Ab sofort werden alle aufgrund eines Missbrauchsfalles Einsitzenden überprüft. Dank Justizministerin Karin Gastinger dürfte es jetzt nicht mehr passieren, dass ein Rückfalltäter auf freien Fuß kommt", so Westenthaler.
Das Sofortmaßnahmenpaket des BZÖ umfasst 4 Punkte und soll in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden:
1.) Ausbau der Anzeigepflicht: Es gibt eine hohe Anzahl an Missbrauchsfällen, die nicht angezeigt wird. Wenn jemand einen Missbrauchsfall weiß und nichts sagt, macht er sich strafbar.
2.) Strafverschärfung: Lebenslang muss auch wirklich lebenslang heißen. Wer sich an Kindern vergangen hat, muss weggesperrt und darf nicht mehr auf die Gesellschaft losgelassen werden. Vorzeitige Haftentlassungen, Hafterleichterungen oder Hafturlaub sollen gesetzlich verboten sein.
3.) Lebenslange Führungsaufsicht - Auflagen nach Haftende:
Triebtäter sollen im Lebensumfeld bekannt gemacht werden, um die Umgebung zu informieren und zu schützen. Alle Tätigkeiten, die den Täter mit Kindern in Kontakt bringen würden, sollen verboten sein. Der Täter muss sich regelmäßig bei den Sicherheitsbehörden melden. 4.) Opferschutz: Strafverfahren müssen rasch abgewickelt werden. Informationskampagnen in Schulen und Medien sollen gestartet werden.
(Schluss)
Rückfragen & Kontakt:
Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ)
Lukas Brucker
0664/1916323