Kogler: Ein Finanzminister hat von Bankiers keine Großgeschenke anzunehmen
Es geht nicht um Freundschaft, es geht um Geschenkannahme von zu überprüfenden Institutionen
Wien (OTS) - Finanzminister Grasser beruft sich in seiner Verteidigungslinie auf Freundschaft. Es geht aber offenkundig nicht um Freundschaften, sondern darum, dass er von einem Bankier, den er überprüfen sollte, geldwerte Vorteile annimmt. Das ist strafrechtlich nur deshalb (noch) nicht relevant, weil keine unmittelbare Gegenleistung des Finanzministers nachweisbar ist. Politisch ist es völlig unvereinbar, teure Geschenke anzunehmen insbesondere wenn der Schenker unter die Prüfkompetenz des Beschenkten fällt.
Es fügt sich ins Bild, dass wenige Wochen - am 1. Oktober 2005 -nach dem gemeinsamen Yachtausflug, Manfred Lepuschitz, der von der Firma Svarowski übernommene Pressesprecher des Finanzministers, als Staatskommissär mit strengen Kontrollpflichten in die Julius Meinl Investment GmbH von Grasser entsandt wurde. Dazu kommt noch, dass auch Peter Quantschnigg, der Generalsekretär im Finanzministerium und Steuerbefreier in Sachen Grasser-Homepage, von Grasser als Staatskommissär in die Meinl Bank AG entsandt wurde.
Der Verweis Grassers auf das Unvereinbarkeitsgesetz ist völlig unzulässig, denn darin wird die Meldung von Unternehmensanteilen der Politiker geregelt.
Rückfragen & Kontakt:
Die Grünen, Tel +43-1-40110-6707, presse@gruene.at