• 06.07.2006, 10:58:20
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AKNÖ-Steuerrückholaktion: 6,3 Millionen Euro Steuergutschrift

9.000 Euro vom Finanzamt - kein Einzelfall

Wien (AKNÖ) - Die AKNÖ hat vom 20. Februar bis 16. Juni 2006 ihre
niederösterreichweite Steuerrückholaktion durchgeführt. Das Ergebnis
für die AKNÖ-Mitglieder: 6,3 Millionen Euro Gutschrift beim
Finanzamt.

"Durch unsere Steuerrückholaktion ist vielen Menschen erst bewusst
geworden, dass sie Geld vom Finanzamt zurückbekommen können. So ging
es auch dem St. Pöltener Vertreter, der sich mit unserer
Unterstützung 9.000 Euro Steuergutschrift zurückgeholt hat", erklärt
Staudinger. Der niederösterreichische Familienvater, der 1.713 Euro
netto verdient, hatte bislang nichts von Alleinverdienerabsetzbetrag,
Mehrkindzuschlag oder Vertreterpauschale gewusst. Mit Hilfe der AKNÖ
hat er die Arbeitnehmerveranlagung rückwirkend für fünf Jahre
durchgeführt und dabei eine Steuergutschrift von exakt 9.407 Euro
bekommen - kein Einzelfall.

6,3 Millionen Euro Steuergutschrift - 21.250 Steuererklärungen

Hinter den 6,3 Millionen Euro Steuergutschrift verbergen sich vier
Monate Steuerrückholaktion, in denen die SteuerexpertInnen jeden
Nachmittag bis in die Abendstunden für die Mitglieder zur Verfügung
standen. Insgesamt waren es 21.250 Steuererklärungen, die mit Hilfe
der ExpertInnen für 8.500 Menschen durchgeführt wurden. "Manche
Mitglieder sind mit Waschkörben voll Belegen und Rechnungen gekommen,
etliche mit den Unterlagen ihrer Ehepartner und Verwandten",
berichtet Bruno Novozsel, der in der AKNÖ für die Aktion
verantwortlich ist. "Mit der Steuerrückholaktion haben wir jedes
vierte AKNÖ-Mitglied erreicht, denn 115.000 Menschen haben
telefonisch, persönlich oder via Internet auf die Aktion reagiert",
erklärt AKNÖ-Direktor Guth. Jedes AKNÖ-Mitglied wurde mit einem
persönlichen Schreiben informiert und bekam nach der Anmeldung eine
Checkliste und ein Formular für FinanzOnline zugesandt. 80 Prozent
der AKNÖ-Mitglieder haben die Veranlagung bei ihrem Termin in der
AKNÖ-Bezirksstelle via Internet durchgeführt.

Männer und Frauen: 1,7 Millionen Euro Unterschied

Von den 6,3 Millionen Euro Gesamtgutschrift entfallen 4 Millionen auf
Männer und 2,3 Millionen auf Frauen. Aber nicht, weil wesentlich mehr
Männer die Aktion genützt hätten. Präsident Staudinger dazu: "Das
führe ich darauf zurück, dass der Frauenanteil im Teilzeitbereich
ungleich höher ist als bei den Männern und dass Frauen, wenn sie
Arbeit haben, zu den weniger gut Verdienenden in diesem Land gehören.
Sie sind oft nicht lohnsteuerpflichtig und bekommen daher nur die
Negativsteuer zurück. In diesen Fällen können sie weder die
Pendlerpauschale noch Kosten für Hort oder Kindergarten steuerlich
geltend machen. Hier fordern wir eine Gesetzesänderung. Auch
BezieherInnen geringer Einkommen müssen in den Genuss der
Pendlerpauschale kommen können."

AKNÖ-Steuertipps

Die Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu fünf Jahre rückwirkend
durchgeführt werden.

- Jeder dritte Niederösterreicher hat im Jahr Arzt-, Krankenhaus-   
oder Kurkosten, die steuermindernd sind. Dazu zählen auch         
Eurorechnungen für Zahnersatz aus Ungarn.

- Prämienzahlungen für Lebens, - Kranken- oder Unfallversicherungen
können steuerlich abgesetzt werden.
- Kosten für Wohnraumsanierung können ebenfalls geltend gemacht
werden.
- AlleinverdienerInnen, AlleinerzieherInnen, Uni- oder
SchulabgängerInnen, WiedereinsteigerInnen, Lehrlinge,
Teilzeitbeschäftigte oder Personen, die während des Jahres nicht
durchgehend beschäftigt waren, haben auf jeden Fall Chancen, Steuern
zurück zu bekommen.

Die AKNÖ-Broschüre "Steuer sparen" enthält alle Informationen zum
Steuerausgleich und ist gratis erhältlich. Bestellhotline: 05
7171-1212 oder als Download auf noe.arbeiterkammer.at.

Rückfragehinweis:
AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit
Susanna Belohlavek
Tel.: (01) 58883-1245
mailto:presse@aknoe.at
http://noe.arbeiterkammer.at

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