- 06.07.2006, 09:17:47
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Pflegende Angehörige brauchen Entlastung
Sozialfonds-Beitrag für Kurzzeitpflege-Angebote
Bregenz (VLK) - Der Einsatz von Pflegenden Angehörigen muss
gebührend gewürdigt und in jeder Weise unterstützt werden, betont
Soziallandesrätin Greti Schmid: "Es ist und bleibt unser Ziel, dass
pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich zu Hause betreut
werden. Damit dieses System funktioniert, müssen wir für einen
weiteren bedarfsgerechten Ausbau der ambulanten Dienste und für
Angebote zur Entlastung der Pflegenden Angehörigen sorgen." Deshalb
unterstützen Land und Gemeinden auch heuer aus dem Sozialfonds
verschiedene Formen der Kurzzeitpflege in Heimen.
Konkret sind dies der "Urlaub von der Pflege" sowie die
"Übergangspflege".
Beim "Urlaub von der Pflege" erhalten Menschen, die ihre
Angehörigen pflegen, für bis zu sechs Wochen im Jahr die Möglichkeit,
sich von den Anstrengungen der Pflegetätigkeit zu erholen. Die
"Übergangspflege" dient dem Aufbau der häuslichen Pflege durch
Angehörige bzw. soziale Einrichtungen nach einer Akutbehandlung im
Krankenhaus oder nach einer medizinischen Rehabilitation. In dieser
Phase besteht die Möglichkeit, die pflegebedürftige Person maximal
vier Wochen lang in einem Pflegeheim unterzubringen.
Diese beiden Angebote werden aus dem Sozialfonds in Form eines
Pauschalbetrages pro Verpflegstag gefördert. Insgesamt wird das heuer
voraussichtlich rund 150.000 Euro ausmachen. "Uns ist es wichtig,
dass diese Kurzzeitpflege-Angebote für alle leistbar sind. Diese
Förderung ist ein Beitrag dazu", so LR Schmid abschließend.
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