- 28.06.2006, 10:35:28
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ÖAMTC: Licht am Tag von Andorra bis Zypern (+Audio)
Ab 1. Juli gilt auch in Tschechien ganzjährige Lichtpflicht
Wien (OTS) - Seit 15. November 2005 gilt in Österreich Licht am
Tag. Es gibt aber auch zahlreiche andere europäische Länder, in denen
untertags das Fahren mit Licht vorgeschrieben ist. "Zum Beispiel
startet unser Nachbar Tschechien am 1. Juli mit der ganzjährigen
Lichtpflicht", sagt Erika Kabourek von der ÖAMTC-Touristik.
Die örtlichen Bestimmungen zu kennen ist wichtig, um nicht
gerechtfertigte Strafen zu vermeiden. Das zeigen Beispiele aus
Ungarn, wo
die Polizei Autoreisende strafen wollte, die mit Tagfahrleuchten
unterwegs gewesen sind. Und das, obwohl Abblend- als auch
Tagfahrleuchten - laut dem ungarischen Partnerclub des ÖAMTC -
akzeptiert werden, und lediglich ein Fahren ohne Licht am Tag
bestraft werden darf. "Umso wichtiger ist es, dass man für den Fall
einer Auseinandersetzung mit der Polizei die Verkehrsbestimmungen
kennt", rät Kabourek. Eine Übersicht über diese Informationen, von
Andorra bis Zypern, findet sich unter www.oeamtc.at/lichtamtag.
Die Länderbestimmungen im Überblick:
* Verpflichtend muss das ganze Jahr über das Licht in folgenden
Ländern eingeschaltet sein: Dänemark, Estland, Finnland, Island,
Italien, Kroatien, Lettland, Mazedonien, Norwegen, Russland,
Schweden, Slowenien, Ungarn und mit 1. Juli 2006 in Tschechien.
* Zeitlich begrenzte Regelungen gibt es in Polen vom 1. Oktober bis
Ende Februar, in Litauen vom 1. November bis zum 1. März und in der
Slowakei vom 15. Oktober bis 15. März.
* Die Schweiz hat bereits seit längerem eine Empfehlung zu Licht am
Tag ausgesprochen, ebenso Frankreich, das 2006 entscheiden will, ob
eine ganzjährige Lichtpflicht eingeführt werden soll. Dritter im
Bunde der "Empfehlungen" ist Deutschland.
* Mehrere Länder wie Weißrussland, Bulgarien, Großbritannien, Irland,
Luxemburg, Monaco, Niederlande, Türkei und Zypern geben überhaupt
keine Lichtbestimmungen vor.
* In vielen Ländern gilt Licht am Tag für einspurige Fahrzeuge -
Biker sind gut beraten, die Lichtpflicht zu beachten, da der
Strafrahmen von zehn Euro in Deutschland bis zu max. 300 Euro in
Portugal reicht.
"Außerdem schreiben einige Länder wie Slowenien, Kroatien,
Mazedonien, Tschechien, Bosnien-Herzegowina und Spanien die Mitnahme
von einem Set Ersatzglühbirnen vor", sagt die ÖAMTC-Touristikerin.
Für Frankreich und die Slowakei wird die Mitnahme empfohlen. Eine
kuriose Bestimmung gibt es in Portugal: Dort müssen alle
Kraftfahrzeuge lediglich auf der Straße IP 5, die von der spanischen
Grenze bei Vilar Formoso nach Aveiro führt, untertags das Licht
eingeschaltet haben.
Ausführliche Informationen zu Bestimmungen rund um Licht am Tag
findet man auf der Homepage des Clubs unter www.oeamtc.at.
(Schluss)
Audio(s) zu dieser Meldung finden Sie im AOM/Original Audio
Service, sowie im APA-OTS Audioarchiv unter http://audio.ots.at
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Margret Handler
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
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