- 28.06.2006, 10:03:34
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Gemeinsame Obsorge beider Eltern: hohe Akzeptanz, positive Wirkungen Evaluationsstudie über neues Kindschaftsrecht liegt Parlament vor
Wien (PK) – Es gebe Fälle und werde auch in Zukunft Fälle geben,
in denen die alleinige Obsorge eines Elternteils sinnvoll ist;
insgesamt aber sei die gemeinsame Obsorge beider Eltern das
günstigere Modell. Dies wegen seiner günstigen Auswirkungen auf
das Familienklima, auf die Zufriedenheit von Müttern und Vätern
und auf die Sicherung und Ausgestaltung der Beziehung zwischen
den Kindern und den getrennt lebenden Eltern. "Insofern sind die
hohe Akzeptanz und das hohe Ausmaß des Vorkommens der Obsorge
beider Eltern erfreulich." Zu diesem Ergebnis kommt der Bericht
der Bundesministerin für Justiz betreffend Auswirkungen der
Neuregelung des Kindschaftsrechts bzw. die wissenschaftliche
Evaluationsstudie, die jetzt dem Nationalrat vorliegen (III-221
d.B.) "Allerdings weist das Ergebnis, das die Obsorge beider
Eltern in etwas über der Hälfte der Fälle über die Scheidung
hinaus beibehalten wird, darauf hin, dass ein bedeutender Teil
von Kindern nicht von dieser Obsorgeform profitiert", heißt es in
der Studie weiter.
Dem entsprechend werden abschließend einzelne weitere Maßnahmen
vorgeschlagen: Information der Eltern (vorzugsweise in enger
Koppelung mit dem gerichtlichen Akt der Scheidung) sowie der mit
der Thematik befassten Berufsgruppen, eine Ausweitung des
Beratungsangebots für von Scheidung betroffene Familien, die
Ausweitung der Besuchsbegleitung, eine weitere Stärkung der
Kinderrechte, eine bessere personelle Ausstattung der Gerichte
zur Verkürzung der Verfahrensdauer sowie schließlich eine
Fortführung der wissenschaftlichen Begleituntersuchung, um die
längerfristigen Auswirkungen beurteilen zu können.
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(Schluss)
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