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Wirtschaftskammer will Bauarbeitern gerichtlich zugesprochenen Lohn vorenthalten

Linz (OTS) - Mit erschreckenden Methoden versucht die Wirtschaftskammer ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichtes Linz zu umgehen: Sie empfiehlt Baufirmen - die ihre Mitarbeiter durch falsche Abrechnungen um 27 Mio. Euro gebracht haben und laut Urteil jetzt Nachzahlungen leisten müssten - den Bauarbeitern Verschlechterungsvereinbarungen unterzeichnen zu lassen und damit die gerechtfertigten Ansprüche für nichtig zu erklären.

Rund 270.000 Bauarbeiter (50.000 in Oberösterreich) haben in den vergangenen zwei Jahren durch falsche Abrechnungen insgesamt
27 Millionen Euro (fünf Mio. Euro in Oberösterreich) zu wenig bezahlt bekommen. Das bestätigt ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Linz. Die Arbeiterkammer hatte geklagt. Nachzahlungsansprüche können laut Urteil nun für die letzten sechs Monate geltend gemacht werden (siehe AK-Mediendienst Nr. 9306 vom 9. Juni 2006).

In einer Stellungnahme der Geschäftsstelle Bau der Wirtschaftskammer Österreich zu diesem rechtskräftigen Urteil heißt es nun, dass die Bauinnung zwar der Ansicht sei, dass ihre Mitglieder die Nachzahlung zu leisten hätten. Die Geschäftsstelle empfiehlt den betroffenen Unternehmen aber in skandalöser Weise, ihren Bauarbeitern eine Verschlechterungsvereinbarung zur Unterschrift vorzulegen, damit sie sich die Nachzahlung der 27 Mio. Euro ersparen und auch künftige Zahlungen aus diesem Urteil vermeiden.

"Dieser Vorgangsweise der Bauinnung muss mit aller Entschiedenheit entgegengetreten werden. Auf diese Weise wollen die Bauunternehmen ihren Mitarbeitern jährlich ca. 54 Mio. Euro vorenthalten", sagt der Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich, Dr. Johann Kalliauer. Kalliauer rät den Betroffenen, solche Verschlechterungsvereinbarungen auf keinen Fall zu unterschreiben. Er fordert die Wirtschaftskammer auf, dafür zu sorgen, dass die Bauarbeiter die ihnen zustehenden Löhne erhalten und sich die Baubetriebe an das Arbeitsgerichtsurteil halten.

Kontakt: Dr. Heinz Ehmer, Tel. 0 664/45 30 254

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