• 30.05.2006, 10:37:37
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IV-GS Beyrer: Einigung zur Dienstleistungsrichtlinie großer Erfolg für österreichische Präsidentschaft

Beitrag zur Dynamisierung - IV hätte sich konsequentere Marktöffnung gewünscht - Industrie-Vorschlag permanenten Screenings von nationalen Einschränkungen übernommen

Wien (OTS) - Wien (PdI) Als großen Erfolg für die österreichische
EU-Präsidentschaft und des Vorsitzenden des Wettbewerbsrates Martin
Bartenstein sowie als Kompromiss, der in die richtige Richtung
weise, bezeichnete heute, Dienstag, der Generalsekretär der
Industriellenvereinigung (IV) Mag. Markus Beyrer die politische
Einigung über die Dienstleistungsrichtlinie. Die österreichische und
die europäische Industrie hätten sich stets nachdrücklich für die
Fortsetzung des Weges "einer konsequenten Marktöffnung und
Verwirklichung der Dienstleistungsfreiheit" eingesetzt. Es sei ein
Erfolg der Präsidentschaft, die Richtlinie unter Einbindung der
europäischen Sozialpartner wie UNICE, UEAPME, CEEP sowie EGB/ETUC und
Überzeugung der osteuropäischen EU-Mitgliedsländer zu einem Abschluss
zu bringen. Gleichzeitig hätten sich die IV und die europäische
Industrie eine konsequentere Öffnung der Dienstleistungsmärkte
gewünscht.

Für die IV sei klar, "die Qualität der Dienstleistungen muss
gesichert und Lohn- und Sozialdumping hintan gehalten werden". Beyrer
verwies in dem Zusammenhang auf die beträchtlichen Job-Chancen, die
sich durch eine Öffnung der Dienstleistungsmärkte für Europa ergeben
würden "Europa braucht mehr Wachstum und Beschäftigung - die
Dienstleistungsrichtlinie wird hier zweifellos einen Beitrag zur
Dynamisierung leisten", so der IV-Generalsekretär.

Wichtig sei im Sinne der Unternehmen, "dass bis zur endgültigen
Wirkung der Dienstleistungsfreiheit keine vermeidbaren
Rechtsunsicherheiten verbleiben. Unsere Betriebe brauchen für
grenzüberschreitendes Arbeiten Transparenz und Rechtssicherheit. "Es
ist daher erfreulich, dass die österreichische Präsidentschaft den
Vorschlag zu einem permanenten Screening von nationalen
Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit in ihren
Kompromissvorschlag aufgenommen hat", betonte Beyrer. "Diese neue
Bestimmung, die gemeinsam von unserem europäischen Dachverband UNICE
und unseren Schwesterverbänden in den Mitgliedstaaten in den letzten
Wochen nachhaltig urgiert wurde, hat sicherlich maßgeblich dazu
beigetragen, dass schlussendlich auch die neuen Mitgliedstaaten dem
Kompromiss zustimmen konnten." Die Mitgliedstaaten würden es nun viel
schwerer haben, ungerechtfertigte Barrieren zu errichten, die nur dem
Ziel einer Marktabschottung dienen, schloss Beyrer.

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