- 26.04.2006, 11:13:32
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ARBÖ: Segway-Roller müssen am Radweg rollen
Die High-Tech Gefährte sind rechtlich Fahrrädern gleichgestellt
Wien (OTS) - Segway-Roller-Fahrer sind keine Verkehrs-Anarchisten.
"Sie müssen sich genau so verhalten wie Radfahrer", erklärt die
Leiterin des ARBÖ-Rechtsreferates Dr. Barbara Auracher Jäger.
Die beinahe lautlos dahinrollenden Gestalten, die leicht
vorgebeugt auf Roller-ähnlichen Gefährten an uns vorbeiziehen, sind
zwar in Wirklichkeit keine Radfahrer, haben aber die selben Rechte
und Pflichten wie die sich mühsam abstrampelnden sportlichen
Verkehrsteilnehmer.
Das heißt: "Sie dürfen keinesfalls am Gehsteig fahren, sondern
müssen Radwege benützen. Die Fahrbahn dürfen sie nur dann benützen,
wenn kein Radweg vorhanden ist. Die High-Tech-Roller müssen auch mit
Rückstrahlern, Beleuchtung und Bremsen ausgestattet sein. Nur bei Tag
und guter Sicht ist keine Beleuchtung notwendig", so Dr.
Auracher-Jäger.
Ein Segway wird elektrisch betrieben und bewegt sich allein durch
die Verlagerung des Körpergewichtes - sprich, man lehnt sich nach vor
und fährt vorwärts, man lehnt sich zurück und fährt rückwärts. Auch
Stiegen sind kein Problem für das 38 kg schwere Gefährt.
Die High-Tech-Gefährte erreichen eine Geschwindigkeit bis zu max.
20 km/h. "Sie sind als Fahrräder einzuordnen und unterliegen daher
den selben Regeln.
Der Personen-Roller Segway hat sich seit dem Vorjahr auch in
Österreich als Transportmittel für kürzere Distanzen durchgesetzt. Ab
dem Frühjahr sieht man des öfteren sogar rollende Wien-Touristen,
die ihre Stadtbesichtigungen ganz bequem via Segways absolvieren.
Doch auch die Anbieter solch geführter Segway-Stadttours müssen sich
dabei an die gesetzlichen Vorgaben halten. Die rollende
Touristenschar darf somit ausschließlich auf Radwegen oder - wenn
kein Radweg vorhanden - auf Straßen sowie auf für Radfahrer
freigegebene Fußgängerzonen Sehenswürdigkeiten besichtigen.
In den USA gehört Segway längst zum städtischen Alltag.
US-Präsident George Bush rollt bereits seit mehr als drei Jahren quer
durch sein Anwesen und über den Golfplatz. Allerdings hat er dabei
schon einmal seine Balance verloren und ist umgekippt. Die auf einen
technischen Fehler basierende Ursache des Präsidenten-Sturzes wurde
vom Segway-Hersteller sehr rasch behoben. Bei Stillstand des
Gefährtes durch völlige Batterientladung bleibt die Selbstbalance
erhalten - Präsidenten-Stürze sind also kaum mehr möglich.
Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Astrid Kasparek
Tel.: (++43-1) 89121-240
mailto:presse@arboe.at
http://www.arboe.at
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