- 25.04.2006, 12:51:26
- /
- OTS0169 OTW0169
UmweltanwältInnen: Die UVP nicht zum Sündenbock machen
Hochwasserschutz nicht durch Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verhindert
Wien (OTS) - Wenn an der March die Dämme brechen, wenn ein Stadion
nicht rechtzeitig fertig wird oder wenn Spielberg noch immer in den
Sternen steht - immer soll die UVP schuld sein. Die Tagung der
österreichischen UmweltanwältInnen am 20. und 21. April 2006 in Wien
zeigte, genauso wie die groß angelegte Evaluierung durch das
Lebensministerium, dass gut vorbereitete Projekte durch die UVP weder
verzögert noch verhindert werden. Das konzentrierte Verfahren führt
im Gegenteil zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten, widersprechenden
Auflagen und somit sehr oft zu einer früheren Genehmigung.
Tatsächlich liegen die Probleme ganz wo anders: Einzelne
Projekte haben bei genauerer Betrachtung erhebliche Auswirkungen auf
die Umwelt und sind in Wirklichkeit nicht umweltverträglich, bei
anderen Projekten scheut man den Aufwand einer professionellen
Planung und so mancher Projektwerber fürchtet sich vor Transparenz
und Bürgerbeteiligung. Dann ist es nur allzu verständlich, dass die
UVP unerwünscht ist und man alles tut, um sie zu vermeiden. Die
Folgen sind Projekte knapp unter den Schwellenwerten (unabhängig von
der Sinnhaftigkeit), überlange Feststellungsverfahren und das Kramen
in der rechtlichen Trickkiste, um ja nicht UVP-pflichtig zu sein.
Die österreichischen UmweltanwältInnen meinen: "Wer die UVP zum
Sündenbock macht, ist gegen Transparenz, Einbeziehung der Betroffenen
und für Verwässerung der Umweltstandards." (Schluss) ru
Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz: http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/ Mag. Dr. Andrea Schnattinger Wiener Umweltanwältin mailto:post@wua.magwien.gv.at Tel.: 01/37979/88981 Prof. Dr. Harald Rossmann Niederösterreichischer Umweltanwalt mailto:post.lad1ua@noel.gv.at Tel.: 02742/9005/12972 DI Dr. Johann Wimmer Oberösterreichischer Umweltanwalt mailto:uanw.post@ooe.gv.at Tel.: 0732/7720/13450
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NRK






