• 07.04.2006, 11:43:19
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Für die Lebenshilfe Österreich ist die In-Fragestellung der Fristenlösung kein Thema

Wien (OTS) - "Die gesetzliche Diskriminierung von Menschen mit
Behinderung außerhalb der Fristenlösung ist aber problematisch", sagt
Lebenshilfe-Präsident Weber. Informationen und Beratungen für junge
Eltern und Ärzte, die mit einer pränatalen Diagnose einer Behinderung
konfrontiert sind, sollten geschaffen werden.

Die Lebenshilfe Österreich als Interessensvertretung für Menschen
mit Behinderung setzt sich für eine Kultur und Ethik des Lebens ein,
in der Menschen mit intellektueller (so genannter "geistiger")
Behinderung leben können wie andere auch. "Wir wünschen uns, dass
junge Eltern die Freude und den Mut haben können, ihr Kind, ob
behindert oder nicht behindert, zur Welt zu bringen. Dafür brauchen
wir gesellschaftliche Bedingungen und Wertehaltungen, die eine Kultur
des Lebens befördern, in der junge Menschen nicht befürchten müssen,
mit Kindern generell und mit behinderten Kindern im Besonderen große
Nachteile zu erleben. Dafür arbeiten wir für eine gesellschaftliches
Bewusstsein, in dem Menschen mit Behinderung nicht das Recht auf
Leben verweigert wird", sagt Lebenshilfe-Präsident Univ. Prof. Dr.
Germain Weber anlässlich der Kampagne der Lebenshilfe Tirol.

"Die Lebenshilfe mischt sich in die Diskussion über die
Fristenlösung nicht ein - die Fristenlösung ist nicht unser Thema."
Die Möglichkeit der Abtreibung über die 3-Monats-Frist hinaus, wenn
eine "ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich
schwer geschädigt sein werde" (embryopathische Indikation) stellt
hingegen eine schwere Diskriminierung von Menschen mit Behinderung
dar und sollte aus dem Gesetz (§ 97 (1) 2 StGB) gestrichen werden.

In einer Erklärung der Lebenshilfe auf Bundesebene heißt es: " Wir
wollen keine Frau zwingen, ein behindertes Kind zur Welt zu bringen,
wir fordern keine strafrechtlichen oder moralischen Sanktionen, wir
respektieren - weil wir um die Notlage wissen, in die eine Frau
geraten kann - in jedem Fall die freie Entscheidung der Frau. Sollte
sich nun die Behinderung des Ungeborenen herausstellen, hätte die
Frau ... die Möglichkeit, im Rahmen der medizinischen Indikation
(Gefahr eines schweren Schadens für die seelische Gesundheit der
Frau) das Kind abzutreiben. Der Unterschied ist, dass es dann die
individuelle Entscheidung der Frau ist und nicht ein vom Gesetzgeber
unterbreiteter Vorschlag. Die Diskriminierung von Menschen mit
Behinderung quasi "von Staats wegen" würde dadurch wegfallen."

Die Entscheidungssituation, in der sich Eltern und vor allem
Frauen bei einer Diagnose von einer möglichen künftigen Behinderung
des Kindes finden, ist äußerst schwierig und belastend. Hier fordert
die Lebenshilfe Österreich, dass für junge Eltern und auch Ärzte
ausreichende Information und Beratungsmöglichkeiten über ein gutes
Leben mit Behinderungen geschaffen werden sollen.

Rückfragehinweis:

Lebenshilfe Österreich, Förstergasse 6, 1020 Wien
   Mag. Albert Brandstätter
   Geschäftsführer der Lebenshilfe Österreich
   mailto:brandstaetter@lebenshilfe.at
   Tel.: 0664/81 64 801   
   www.lebenshilfe.at

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