• 25.03.2006, 10:05:15
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ÖAMTC: Ab 2007 bleiben Verkehrssünden von Ausländern in Österreich nicht ungestraft

Club-Juristen fordern: Schikanöse Geldstrafen durch faire Verfahren verhindern

Wien (OTS) - ÖAMTC: Ab 2007 bleiben Verkehrssünden von Ausländern
in Österreich nicht ungestraft

Club-Juristen fordern: Schikanöse Geldstrafen durch faire Verfahren
verhindern

Wer in Österreich zu schnell fährt, muss mit Strafe rechnen, egal, ob
inländischer oder ausländischer Temposünder. Bisher gab es fast keine
Möglichkeit ausländische Verkehrssünder zur Kasse zu bitten, sofern
sie nicht angehalten wurden. Obwohl seit 1990 ein
Vollstreckungsabkommen mit Deutschland besteht, gelang es bisher
vielen deutschen Lenkern, mit dem "Auskunftsverweigerungs-Trick"
ungestraft zu bleiben. Bis März 2007 müssen nun alle 25 EU-Staaten
einen Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Vollstreckung von Geldstrafen
innerstaatlich umsetzen. "Das bedeutet aber auch, dass Österreicher
ebenfalls europaweit verfolgt und gestraft werden können", sagt
ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch. Gestern, Freitag, den 24. 3.,
endete die Begutachtungsfrist für den ersten Teil eines Gesetzes über
gerichtliche Zusammenarbeit, das gerichtliche Geldstrafen betrifft.

Während in Österreich Gerichte in Verkehrssachen nur nach
Verkehrsunfällen mit Verletzten tätig werden, kann in den meisten
europäischen Staaten auch eine schwere Verkehrsübertretung ohne
Unfall, wie Alkoholisierung oder Unfallflucht, zu einem
Gerichtsverfahren führen. Der ÖAMTC verlangt, nur solche Geldstrafen
in Österreich zu vollstrecken, die nach einem fairen Verfahren
festgesetzt wurden. "Darunter verstehen wir die Möglichkeit, vor dem
Gericht gehört und über die wesentlichen Rechte belehrt zu werden.
Schriftstücke müssen übersetzt werden, zu Verhandlungen ist ein
Dolmetscher beizuziehen", erklärt Haupfleisch.

Um ausländische Polizeistrafen in Österreich ab 2007 durch
Verwaltungsbehörden vollstrecken zu können, ist ein weiteres
Umsetzungsgesetz für den EU-Rahmenbeschluss in Vorbereitung. Auch
hier ist es für den ÖAMTC unerlässlich, dass nur jene ausländischen
Strafen vollstreckt werden, die ohne Verletzung von internationalen
Verfahrensrechten verhängt wurden. Erhebt der betroffene
österreichische Kraftfahrer Einwände, hat dies die österreichische
Vollstreckungsbehörde zu überprüfen.

Europaweite Standards können willkürliche Bestrafungen im
Ausland verhindern

Die ÖAMTC-Juristen werden immer wieder mit Beschwerden über
schikanöse Behandlungen und willkürliche Bestrafungen bei
Verkehrskontrollen im Ausland konfrontiert. "Die Sprache ist fremd
und man kennt oft die landesüblichen Verfahrensvorschriften nicht.
Autofahrer haben im Ausland bei unrechtmäßigen Polizeibeanstandungen
nur selten die Chance auf eine faire Behandlung. So manche Urlauber
fühlen sich dann 'abgezockt'", erklärt der ÖAMTC-Chefjurist. "Die
Verhandlungen über einen EU-weiten Mindeststandard für
Verfahrensrechte sind leider gerade unter der österreichischen
Präsidentschaft zum Stillstand gekommen. Der ÖAMTC hält die rasche
Beschlussfassung dieser Verfahrensrechte wegen der kommenden
internationalen Vollstreckung für unerlässlich." Nur dadurch ist
sichergestellt, dass sich Österreicher in ihrem Heimatland gegen
ungerechtfertigte Bestrafungen im Ausland wehren können.

Die Vollstreckung ist erst bei Strafen ab 70 Euro zulässig, weil
bei niedrigeren Strafen der Verwaltungsaufwand zu hoch wäre. In den
meisten Ländern und auch in ganz Österreich sind bei den schweren
Verkehrs-Delikten wie Alkohol am Steuer, Überfahren einer roten Ampel
oder gravierenden Tempoüberschreitungen schon jetzt weit mehr als 70
Euro zu berappen.

"Vollstreckungsabkommen" bisher nur mit Deutschland

Derzeit hat Österreich nur ein entsprechendes Abkommen mit
Deutschland: Deutsche können von österreichischen Behörden angezeigt
und bestraft werden und auch umgekehrt. "Allerdings lehnen die
deutschen Behörden die Bestrafung eines Fahrzeughalters ab, der sich
geweigert hat, einer österreichischen Behörde den Lenker bekannt zu
geben. Daher werden viele deutsche Temposünder auch in diesem Sommer
noch ungestraft an Radarboxen vorbeibrausen", weiß ÖAMTC-Chefjurist
Hugo Haupfleisch. Aber auch hier wird sich bald etwas ändern: Die
Anlagen, vor allem jene auf der Arlberg-Schnellstraße S 16, werden
bald Frontfotos von den Schnellfahrern anfertigen. Der Lenker wird
damit erkennbar und kann mit Hilfe der deutschen Polizei ausgeforscht
und bestraft werden.

Die Juristen des ÖAMTC sind im Rahmen des
ÖAMTC-Schutzbrief-Notrufes rund um die Uhr unter der Telefonnummer
+43 (0)1 25 120 00 erreichbar und helfen bei Problemen mit
ausländischen Behörden.

(Schluss)

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Informationszentrale
Tel.: +43 (0) 1 71199-1795
mailto:iz-presse@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

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