- 13.03.2006, 10:24:18
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FMA veröffentlicht "Rundschreiben zu `Ad-hoc Publizität´ und `Directors´ Dealings-Meldungen´ ".
Wien (OTS) - Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA
hat heute ein Rundschreiben zu Ad-hoc Publizität und Diectors´
Dealings-Meldungen veröffentlicht. In der Ad-hoc-Berichterstattung
hat das börsennotierte Unternehmen kursrelevante Informationen nach
bestimmten Regeln unverzüglich zu veröffentlichen; bei Directors´
Dealings, also Geschäften von Führungskräften in Aktien aus dem
Einflussbereich des Unternehmens, sind ebenfalls
Veröffentlichungsvorschriften einzuhalten. Die FMA legt in ihrem
Rundschreiben ihre Auslegung zu neuen oder geänderten gesetzlichen
Anforderungen dar, die die Novellen zum Börsegesetz und zum
Wertpapieraufsichtsgesetz (veröffentlicht im BGBl. I Nr. 127/2004)
mit sich gebracht haben. "Dieses Rundschreiben ist ein Beitrag der
FMA, ihr Aufsichtshandeln transparent und für jedermann
nachvollziehbar zu gestalten", so FMA-Vorstandsdirektor
Dr. Kurt Pribil: "Es gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen, die
die gravierenden Änderungen durch die Umsetzung der
EU-Marktmissbrauchsrichtlinie mit sich gebracht haben."
Die im Rundschreiben dargestellten wesentlichen Änderungen in den
gesetzlichen Pflichten für Emittenten börsennotierter Wertpapiere
betreffen vor allem folgende Themenkreise:
Den deutlich weiter gefassten Begriff der Insider-Information; die
neuen Regeln für die Unverzüglichkeit der Veröffentlichung einer
Ad-hoc-Meldung, die einerseits strenger sind, andererseits aber
gleichzeitig die Eigenverantwortlichkeit des Emittenten stärkt, wenn
er die Veröffentlichung aus gutem Grund aufschieben will; und die
erweiterten Pflichten bei der Meldung von Directors´ Dealings, also
Geschäften von Führungskräften in Wertpapieren aus dem eigenen
Einflussbereich.
Die FMA greift in ihrem Rundschreiben die wesentlichen Neuerungen
auf und erläutert ihre Auslegungspraxis der gesetzlichen
Bestimmungen. Sie stellt dies zum Teil auch in plastischen Beispielen
dar, um die Auslegung möglichst praxisnah aufzuzeigen.
Das Rundschreiben steht auf der Website der FMA (ww.fma.gv.at)
unter der URL
http://www.fma.gv.at/de/fma/rechtlic/rundschr/wertpapi/rundsch1.htm
als Download zur Verfügung.
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Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
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