- 13.02.2006, 16:31:43
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Vogelgrippe hat Österreichs Grenzen erreicht!
Toni’s Freilandeier setzt bereits seit Monaten umfassende Maßnahmen in Form gezielter Risikoabschätzungen, strengster Hygienemaßnahmen und erhöhter Kontrollfrequenzen vor Ort
Wien (OTS) - In diesen Minuten hat das Bundesministerium für
Gesundheit und Frauen eine neue Verordnung die den Umgang mit dem
jüngsten Vogelgrippevorfall in Slowenien regeln soll erlassen.
Anlässlich des Vorfalles in St. Primoz wurde von der slowenischen
Veterinärverwaltung um den Fundort des aufgefundenen toten Schwanes
eine 3 km reichende Schutzzone eingerichtet. Österreich ist von
dieser Schutzzone nicht betroffen. Wohl aber betrifft Österreich die
10 km reichende Überwachungszone. Von den damit in Verbindung
stehenden Einschränkungen sind derzeit 3 Toni’s Freilandeierbetriebe
in den steirischen Gemeinden Soboth, Wernersdorf und Eibiswald
betroffen.
Für die Freilandhühnerbetriebe in diesen Gemeinden gilt daher erneut
die Stallpflicht. Auf den betreffenden Betrieben wurde einer
Überprüfung des Gesundheitszustandes des Tierbestandes durch den
Amtstierarzt durchgeführt. Natürlich werden die Betriebe auch von
unserem Betreuungstierarzt laufend untersucht.
Toni’s Freilandeier setzt schon seit Anfang Oktober 2005 zudem
weitere Maßnahmen um die Sicherheit der Freilandhaltung auch in
Krisenfällen gewährleisten zu können. In den letzten Monaten wurde in
enger Zusammenarbeit zwischen Ornithologen, Tierärzten und Behörden
ein neues Vermeidungsprogramm gegen die Vogelgrippe entwickelt.
Federführend bei der Entwicklung des Programms: Der Grazer
Orni¬tho¬loge MMag. Dr. Helwig Brunner, Geschäftsführer von Ökoteam
- Technisches Büro für Biologie, der Systemanalytiker DI Hermann
Katz (Institut für angewandte Statistik und Systemanalyse, Joanneum
Research) sowie der Tierarzt Dr. Heinz Strahl, die das System in
einem interdisziplinären Arbeitsprozess entwickelten. Auch das
Gesund¬heits¬ministerium interessiert sich bereits für dieses
freiwillige Vorsorgeprogramm.
Eine differen¬zierte Risikoabschätzung der Betriebe - unter
Berücksichtigung ihrer geograph¬i¬schen Lage entlang der
Vogelzug-Strecken bzw. der hygienischen Standards der Tierhaltung -
soll es ermöglichen, allfällige freiwillige Vorsichtmaßnahmen
regional auf einige wenige Betriebe zu beschränken.
"Wir haben bereits im Frühjahr 2004 mit Experten
zusammengearbeitet und eine Risikoeinschätzung unserer rund 300
Betriebe durch¬führen lassen. Dieses System unterstützt die von der
Behörde in ganz Österreich vorgenommenen Untersuchungen bei
Haustieren und Wildvögeln. Es hat uns zuverlässig dabei geholfen, das
Risiko auf unseren Betrieben genau einzuschätzen und im Anschluss
daran entsprechende betriebsspezifische Maßnahmen zu setzen. Wir
müssen dafür sorgen, dass die Einschleppung der Tierseuche mit allen
uns zur Verfügung stehenden Mitteln verhindert wird. Sollte es
dennoch zu einem Ausbruch in Österreich kommen, so hat die Behörde
für diesen Fall ein ausgezeichnetes Seucheneindämmungsprogramm, sowie
ein Schutzprogramm für die betroffenen Betriebe entwickelt, welches
eine großflächige Verbreitung der Vogelgrippe in Österreich
verhindert", so Toni Hubmann.
Aufgrund der bereits getroffenen Vorkehrungsmaßnahmen ist eine
umfassende Stallpflicht für ganz Österreich im Einklang mit dem
Gesundheitsministerium derzeit nicht notwendig.
Gezielte Risikoabschätzung statt flächendeckender Verbote
Das in den letzten Monaten entwickelte Vorsorgeprogramm soll in
Zukunft das Einsperren der Freilandhennen verhindern. Statt pauschal
zu verhängenden Vorschriften wird im Rahmen des Vor¬sorge¬programms
eine differenzierte Betrachtungsweise der einzelnen Betriebe
ent¬wickelt, die der jeweiligen Risikosituation bestmöglich Rechnung
trägt. Das Vorsorge¬pro¬gramm gewährt damit einerseits maximale
Sicherheit, andererseits werden über das Sicherheitsziel
hinausgehende und damit überflüssige betriebliche Ein¬schränk¬ungen
vermieden.
Das potenzielle Risiko einer Übertragung der Vogelgrippe von
wildlebenden Wasser¬vögeln auf Hühner in Freilandhaltung wird für
jeden Betrieb einzeln und zeitlich differenziert beurteilt (=
Risiko-Screening).
Dabei werden die folgenden Kriterien zur Bewertung und Einstufung
herangezogen:
- geografische Lage - Entfernung des Betriebes zu Gewässern, die Rastplatz für Wasservögel sind oder sein können - Hygienestatus des Betriebes, bewertet aufgrund von veterinärmedizinischen und allgemein-hygienischen Routinekontrollen - Rückmeldungen der Landwirte aus einer Fragebogenaktion zum Auftreten von Wasservögeln im Nahbereich der Betriebe - Jahreszeit
Die Einzeldaten werden zu einer halbmonatlichen
Gesamtrisikoeinschätzung (also zu insgesamt 24 Einzelwerten pro Jahr)
verknüpft. Für jede Risikostufe werden geeignete Maßnahmen
vorgesehen, die vor allem verschärfte Hygienemaßnahmen und zeitlich
verdichtete tierärztliche Kontrollen (Überprüfung von Blut oder Kot
auf Viren) umfassen.
Unter diesen Voraussetzungen, die eine punktgenaue Einschätzung
der Risikofaktoren für jeden Betrieb ermöglichen, ist ein
flächendeckendes Verbot der Freilandhaltung in Zukunft weder
notwendig noch sinnvoll.
Zusätzliche Eigenvorsorge durch den Betriebstierarzt im
Überwachungsgebiet
Zusätzlich zu den zwingend für die im Überwachungsgebiet
vorgeschriebenen Kontrollen durch den Amtstierarzt, wird bei Toni’s
Freilandeier eine Eigenvorsorge durch den renommierten
Geflügelfachtierarzt Dr. Heinz Strahl durchgeführt. Bei diesen
Kontrollen vor Ort werden neben dem Herdenverhalten auch serologische
Untersuchungen auf Antikörper durchgeführt. Dabei werden nicht nur
hochpathogene Virenstämme beobachtet, sondern auch die für die Tiere
ungefährlichen sogenannten niederpathogenen Virenstämme.
"Mit diesen zusätzlichen Kontrollen soll einerseits nachgewiesen
werden können, ob unser Geflügel überhaupt Kontrakt zu wildlebenden
Wasservögeln hat. Andererseits sollen aber auch mögliche
niederpathogene Virenstämme nachgewiesen werden, aus denen in
weiterer Folge die für die Tiere gefährlicheren hochpathogenen
Virenstämme entstehen können", erklärt Dr. Heinz Strahl diese
Maßnahmen. "Der Nachweis hochpathogener Virenstämme ist deshalb so
schwierig, weil ein derart aggressives Virus sehr schnell zum Tod des
betroffenen Tieres führt und daher eine entsprechende
Blutprobenentnahme zu spät kommen würde", so Dr. Strahl weiter.
Seit November 2005 wurden bei allen Toni’s Freilandbetrieben etwa
2000 derartiger Untersuchungen durchgeführt, die allesamt negativ
waren. Wir können daher mit Gewissheit sagen, dass weder hoch- noch
niederpathogene Virenstämme innerhalb unserer Legehennenherden
vorzufinden sind.
"Ich bin überzeugt davon, dass es uns mit diesen umfassenden
Maßnahmen gelungen ist, ein System zu entwickeln, das die
berechtigten Erwartungen der Konsumenten an höchste Sicher¬heit und
strenge Kontrollen erfüllt und gleichzeitig den Landwirten und Tieren
unnötige Auflagen erspart", erklärt Toni Hubmann.
Rückfragehinweis:
Toni Hubmann (Geschäftsführer)
Mag. Barbara Hubmann (PR-Arbeit)
Tel: 03512-85725-0
Dr. Heinz Strahl (Geflügelfachtierarzt)
Tel: 03136 52-64-80
E-mail: toni.hubmann@tonis.at & barbara.hubmann@tonis.at
strahl@utanet.atOTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF






