- 13.02.2006, 13:00:00
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Jetzt schlägt´s 13! AKNÖ: Unfaire Vertragsklausel - 1 Jahr Berufsverbot für Bädermonteur
ÖGB NÖ und AKNÖ-Staudinger-Appell an Abgeordnete: Nicht beharren - neu verhandeln
Wien (AKNÖ) -
"Wir finden reihenweise Klauseln in Arbeitsverträgen, die nicht nur
unfair sind, sie verhindern den Jobwechsel im angestammten Beruf bis
zu einem Jahr ." AKNÖ-Präsident Josef Staudinger fordert deshalb,
dass "mit diesem massenhaften Missbrauch unter dem Deckmantel der
Vertragsfreiheit Schluss gemacht wird".
Nicht nur Steuerberater und Anwaltskanzleien versorgen ihre Klienten
mit Arbeitsvertragsmustern, die mit unfairen Klauseln versehen sind,
auch die Wirtschaftskammer Steiermark stellt solche Vordrucke zur
Verfügung. DDr. Wolfgang Massl, Leiter Arbeitsrecht der AKNÖ:
"Wenigstens die Sozialpartnerorganisationen sollten keine Anleitungen
für eine unfaire Vertragspraxis geben." In einem der AKNÖ
vorliegenden "Arbeiterdienstvertrag - Musterformular der
Wirtschaftskammer Steiermark" enthält dieses Musterformular eine
Konkurrenzklausel für Arbeiter. Im Fall eines Bädermonteurs verhängt
diese Klausel ein einjähriges Berufsverbot in Wien, Niederösterreich
und dem Burgenland, andernfalls eine Konventionalstrafe in Höhe des
10-fachen Bruttomonatslohns angedroht wird. Wolfgang Massl: "Der
Monteur würde gezwungen, aus dem Bezirk Baden in die Steiermark
auszupendeln. Die Höhe der Strafe kann nur als Angst machend und
existenzbedrohend bezeichnet werden." Nach Ansicht der AKNÖ und des
ÖGB NÖ sollten diese Berufsverbotsklauseln generell verboten werden
und nur in sehr wenigen Ausnahmen, zum Beispiel für Geheimnisträger,
erlaubt sein dürfen. Diese tausendfach angewendeten Klauseln schaffen
Arbeitslose und verlängern die Abhängigkeit der Arbeitnehmer vom
früheren Dienstgeber um ein ganzes Jahr.
Wenn das Arbeitsvertragsrechtsanpassungs-Gesetz (AVRAG) unverändert
beschlossen werden sollte, würde diese Klausel weiter aufrecht
bleiben.
AKNÖ-Präsident Staudinger appelliert deshalb heute an die
Abgeordneten Peter Michael Ikrath, Johannes Jarolim, Christoph Kainz,
Erwin Kaipel, Norbert Kapeller, Dietmar Keck, Georg Keuschnigg,
Andreas Khol und Werner Kogler, zur AVRAG-Novelle keinen
Beharrungsbeschluss zu fassen. Das AVRAG wurde vom Bundesrat
beeinsprucht und wird am 1. März neuerlich vom Nationalrat behandelt.
"Beharren Sie bitte nicht auf dieser Gesetzesnovelle, nehmen Sie die
begründeten Einwände des ÖGB und der Arbeiterkammern ernst. Wir
wissen aus der Praxis, dass Konkurrenzklauseln in der großen Mehrzahl
unfair gegenüber den Arbeitnehmern sind."
ÖGB NÖ und AKNÖ werden die Öffentlichkeit laufend über unfaire
Klauseln informieren, die in jüngster Zeit den Arbeitsrechtsexperten
zur Überprüfung vorgelegt worden sind.
Rückfragehinweis:
AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (01) 58883-1247
mailto:peter.sonnberger@aknoe.at
http://noe.arbeiterkammer.at
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