- 18.01.2006, 17:49:28
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Generalsekretär des Außenministeriums zu Bericht der Visa-Kommission
Kyrle: "Arbeiten an Umsetzung von Empfehlungen der Visa-Kommission"
Wien (OTS) - "Wir nehmen die Schlussfolgerungen und Empfehlungen
der Visa-Kommission sehr ernst und arbeiten bereits daran, die
Empfehlungen in die Praxis umzusetzen", sagte der Generalsekretär
des Außenministeriums, Johannes Kyrle, anlässlich der heutigen
Präsentation des Berichts der unabhängigen Visa-Kommission.
Die weisungsfreie Kommission unter der Leitung des ehemaligen
Außenministers Peter Jankowitsch war von Außenministerin Ursula
Plassnik im November 2005 eingesetzt worden. In ihrem Bericht hat sie
gemäß ihrem Mandat generelle Schlussfolgerungen gezogen und auf deren
Basis konkrete Vorschläge gemacht, die für die Zukunft das System der
Visaerteilung missbrauchssicherer machen sollen.
Die Kommission war in ihrem Bericht zur Auffassung gelangt, dass
"keinerlei Hinweise für 'kriminelle Netzwerke' innerhalb des
Außenministeriums selbst bzw. einzelner Botschaften" gegeben sind.
Fehlleistungen von Bediensteten habe es jedoch gegeben, diese seien
"teils in Zusammenwirken mit außerhalb der Botschaften stehenden
Dritten erfolgt, die unter Umständen als "kriminelle Netzwerke"
qualifiziert werden könnten." Generalsekretär Kyrle betonte in diesem
Zusammenhang, dass diesbezügliche interne Ermittlungen und
disziplinarrechtliche Schritte im Gange sind und dass die Maßnahmen
des Außenministeriums darauf abzielen, das System missbrauchsfester
zu machen, indem durch stärkere Kontrollen und Schulungen derartige
Angriffe der organisierten Kriminalität unterbunden werden.
Kyrle nahm zu den konkreten Vorschlägen der Visa-Kommission
jeweils Stellung. So betonte er, dass die vorgeschlagene Einrichtung
gemeinsamer Visa-Vergabestellen der Schengen-Staaten für Österreich
schon lange ein prioritäres Anliegen sei. Während des EU-Vorsitzes
werde man daher besonderes Augenmerk auf den Fortschritt der
diesbezüglichen Verhandlungen legen.
Schulungen und Fortbildungen im Konsular- und Visabereich in enger
Zusammenarbeit mit dem Innenministerium seien für MitarbeiterInnen
des Außenministeriums vor Versetzung ins Ausland verpflichtend
vorgesehen. Dazu zählen Schulungen durch Dokumentenberater des
Innenministeriums sowie seit 2006 eine Schulung zum Thema
Korruptionsprävention durch Experten des Bundeskriminalamts. Auch
Inspektionen an den Vertretungsbehörden würden seit 2004 verstärkt in
Zusammenarbeit mit dem Innenministerium durchgeführt, zuletzt in
Tirana, Istanbul und Ankara.
Zur Empfehlung einer häufigeren Versetzung von Bediensteten, die
mit der Visaerteilung befasst sind, sagte Kyrle, dass das
Außenministerium künftig für eine regelmäßige Versetzung in
vierjährigen Zyklen Sorge tragen werde, wobei Angehörige des
gehobenen Dienstes, aus dem sich im Wesentlichen die leitenden
Mitarbeiter im Visumbereich rekrutieren, spätestens nach zwölf Jahren
Auslandsverwendung, d.h. nach drei Auslandsposten in Folge, in die
Zentrale des Außenministeriums einberufen würden.
Zur Empfehlung, Maßnahmen zur Hebung des Problembewusstseins zur
Bedeutung der Visavergabe zu unternehmen, wies Kyrle darauf hin, dass
dies ein besonderes Anliegen von Außenministerin Plassnik sei und die
Leiter der Vertretungsbehörden und der Konsularbehörden bereits in
der Vergangenheit regelmäßig auf ihre Verantwortung in diesem Bereich
hingewiesen wurden. Eine generelle Weisung des Außenministeriums soll
erneut explizit die Sensibilität dieses Bereichs verdeutlichen und
die Aufsichtspflicht der Amtsleiter in Erinnerung rufen.
Zum Hinweis der Kommission auf die Notwendigkeit von ausreichendem
qualifizierten Personal im Visabereich an den Vertretungsbehörden
sagte Kyrle, dass das Außenministerium im Rahmen des von der
Bundesregierung und vom Parlament vorgegebenen Stellenplans bemüht
sei, dieser Forderung nachzukommen.
Zu den heute neuerlich in NEWS vorgebrachten Darstellungen weist
das Außenministerium darauf hin, dass während der Belgrader Zeit der
sogenannten 'Kronzeugin' insgesamt drei Inspektionen, eine davon
gemeinsam mit dem Innenministerium, durchgeführt wurden. Darüber
hinaus gab es nach einer anonymen Anzeige staatsanwaltschaftliche
Ermittlungen gegen drei Mitarbeiter, die im März 2004 eingestellt
wurden.
Den im Zuge der Inspektionen an der ÖB Belgrad zu Tage getretenen
Unregelmäßigkeiten wurde selbstverständlich nachgegangen und
Missstände behoben.
Die Inspektionen der von der genannten Bediensteten an der ÖB
Belgrad geführten Konsularabteilung ergaben, dass sie ihren Aufgaben
an dieser Dienststelle nicht hinlänglich gewachsen war. Insbesondere
zeigten die Prüfungen auf, dass ihre Selbsteinschätzung im Gegensatz
zu den objektiven Beurteilungen der Botschaft, des Generalinspektors
und der Zentrale stand, weswegen ihre Abberufung erfolgen musste.
Rückfragehinweis:
Außenministerium Presseabteilung Aus Österreich: 050 1150-3262, 4549, 4550 Aus dem Ausland: ++43 50 1150-3262, 4549, 4550 Fax: 050 1159 213 bzw ++43 50 1159 213 mailto:abti3@bmaa.gv.at http://www.aussenministerium.at
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