Zum islamischen Opferfest vom 10. - 13. Januar 2006: Ausnahmsloses Schächt-Verbot endlich durchsetzen - Rauch-Kallat sollte jetzt handeln!
Anläßlich des diesjährigen islamischen Opferfestes fordert der Tierschutzverein "ANIMAL SPIRIT" erneut, das betäubungslose Schlachten von Tieren in Österreich ausnahmslos zu verbieten.
Wien (OTS) - Seit einem guten Jahr ist das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz in Österreich nun in Kraft. Es gab zwar einige Fortschritte, wie z.B. das langfristige Aus für herkömmliche Legebatterien, Tierschutz-Ombudsleute in allen Bundesländern, sowie das zumindest teilweise Verbot der dauernden Anbindehaltung bei Rindern, Pferden und Ziegen. Dennoch gibt es in anderen Bereichen immer noch - besonders bei der industriellen Schweine-, Mastgeflügel-und Kaninchenhaltung, sowie bei schmerzhaften Eingriffen und beim Schächten - gravierende Mängel.
Beim Schächten, also dem Schlachten ohne vorhergehende Betäubung, ist leider auch nur ein "fauler Kompromiß" herausgekommen: Der Betäubungsschuß muß nicht vor, sondern erst NACH dem Schnitt durch den Hals getätigt werden. Davor muß das Tier noch minutenlange Todesängste erleiden, wenn es in der sog. Schächttrommel nahezu bewegungslos fixiert, auf den Rücken gedreht und der Hals extrem nach hinten gestreckt wird, damit das religiöse Ritual des Schächtens an den völlig wehrlos gemachten Tieren vollzogen werden kann. Leider haben auch einige "Tierrechtler" damals diesen für die betroffenen Tiere fatalen Kompromiß verteidigt.
Dazu der in Deutschland ansässige Verein "Menschen für Tierrechte", wo es ebenfalls noch kein allgemeines Schächtverbot gibt: "Politiker drücken sich bisher vor einem konsequenten Schächt-Verbot, vermutlich weil diesem noch immer der unzutreffende Verdacht antisemitischen Gedankengutes anhaftet. Es geht aber ausschließlich darum, Tieren vermeidbare Schmerzen und Leiden zu ersparen und nicht um eine Diskriminierung von Gläubigen. Eine solche Verquickung ist unlauter".
Unmittelbar nach dem Schächtschnitt (Durchschneiden der Halsschlagadern sowie der Speise- und Luftröhre bei vollem Bewußtsein) bäumen sich die gequälten Tiere unter unsagbaren Schmerzen auf und versuchen verzweifelt, sich aus dieser Foltervorrichtung zu befreien. In einer Video-Dokumentation ist ersichtlich, wie das Tier mit all seiner Kraft versucht, in Todesangst zu fliehen und es gelingt ihm dabei ein Bein durch die Öffnung zu strecken, aus dem der blutende Kopf herausragt. Jetzt erst sollte das Tier durch das vorgeschriebene "post-cut stunning" betäubt werden. Das ist in der Praxis fast undurchführbar. Denn die Schlächter hüten sich zumeist, den tödlich verletzten und in Todespanik herumschlagenden Tieren zu nahe zu kommen. Einen Bolzenschußapparat bei den um ihr Leben kämpfenden Tieren sicher anzusetzen, um sie nach dem Kehlschnitt zu betäuben, ist praktisch unmöglich. So könnte der gesetzlich vorgeschriebene Versuch, die Tiere zu betäuben, nachdem sie vorher schwerst verletzt wurden, noch zu zusätzlicher Tierquälerei und zu einer Gefahr für die schlachtenden Menschen führen! Zudem wird diese - praktisch undurchführbare - Vorschrift unseres Wissens nach so gut wie nicht kontrolliert.
Moslems und Juden wäre es erlaubt, rituelle Schlachtungen nach vorausgegangener Elektrokurzzeitbetäubung, die Bewußtsein und Schmerzempfinden der Tiere ausschaltet, durchzuführen. Solange aber das österreichische Tierschutzgesetz lediglich das "post-cut stunning" vorschreibt, wird diese - wesentlich tierschonendere -Methode so gut wie nicht angewandt.
Dazu der Obmann von ANIMAL SPIRIT, Dr. Franz-Joseph Plank: "Die einzige Konsequenz aus diesem Dauerskandal sehen wir darin, daß das Tierschutzgesetz dahingehend novelliert wird, daß das betäubungslose Schächten ausnahmslos verboten wird, wie es z.B. bereits seit vielen Jahren in der Schweiz der Fall ist. Frau Tierschutzministerin Rauch-Kallat ist daher aufgerufen, schnellstmöglich eine entsprechende Gesetzesinitiative zu starten. Es gibt in einem sich zivilisiert nennenden Land keinen Grund, warum Tiere bei vollem Bewußtsein aus angeblich religiösen Gründen unter Angst und Schmerzen verbluten müssen."
Das Brüllen der Rinder beim Geschlachtetwerden ist zu sehen unter:
www.tierschutz.cc/tiu/index-video.html
Rückfragen & Kontakt:
Dr. Franz-Joseph Plank
Tel.: 0676/7082434
Animal Spirit - Zentrum für Tiere in Not
Am Hendlberg 112, A-3053 Laaben
Tel: +43 (0) 2774/29 330
Email: office@animal-spirit.at
Web: www.animal-spirit.at