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Bartenstein: Dienstleistungsscheck als Alternative zur Schwarzarbeit

Instrument zur sowohl unbürokratischen als auch gesetzeskonformen Bezahlung von Haushaltsarbeiten ab Jahresbeginn verfügbar - "Legal ist genial"

Wien (BMWA-OTS) - "Der Dienstleistungsscheck bietet ab dem neuen Jahr die Möglichkeit, Haushaltshilfen ohne großen bürokratischen Aufwand und doch in gesetzeskonformer Weise zu bezahlen. Nach dem Motto 'Legal ist genial!' kann Schwarzarbeit damit leicht vermieden werden. Eine Legalisierung der Beschäftigung von Ausländer/innen ohne Arbeitsbewilligung kann, soll und wird damit aber nicht möglich werden." Das erklärte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein bei der Präsentation des neuen Bezahl-Instruments heute, Freitag, in Wien.

Der Dienstleistungsscheck (DLS) kann ab Jahresbeginn in 300 größeren Postämtern um 5,10 Euro oder 10,20 Euro erworben werden, wobei die Cent-Beträge den Beitrag für die gesetzliche Unfallversicherung und einen Verwaltungskostenanteil abdecken, die vollen Euro-Beträge den Wert für den/die Arbeitnehmer/in bedeuten. In zunächst 2.300 Trafiken können DLS auf elektronischem Weg in individuell gewählter Höhe ausgedruckt werden. Mit DLS bezahlte Arbeiten sind gegen Unfälle versichert. Eine Kranken- und Pensionsversicherung ist bei geringfügiger Bezahlung auf freiwilliger Basis um 47,01 Euro pro Monat (im Jahr 2006) möglich.

Mit den DLS kann man einfache haushaltstypische Dienstleistungen (Reinigung, Bügeln, Kinderbeaufsichtigung, Erledigungen, Gartenarbeit) in Privathaushalten bezahlen, sofern die Entlohnung nicht die Geringfügigkeitsgrenze beim einzelnen Arbeitgeber übersteigt. Arbeiten, die eine (längere) Ausbildung erfordern, wie zum Beispiel Alten- und Krankenpflege, können mit DLS nicht bezahlt werden.

Der/die Arbeitnehmer/in muss zu Beginn der Beschäftigung die Arbeitsberechtigung nachweisen und die e-Card vorlegen. Sowohl Arbeitgeber/in als auch Arbeitnehmer/in füllen bei erstmaliger Verwendung eines DLS die für die Verrechnung erforderlichen Angaben auf einem Beiblatt aus (in weiterer Folge genügt das Ausfüllen des Schecks).

Der/die Arbeitnehmer/in muss die erhaltenen DLS spätestens mit Ende des Folgemonats bei der für den Wohnort zuständigen Krankenkasse einreichen. Die Bezahlung erfolgt ohne Abzüge durch die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau per Überweisung auf ein Konto oder der Post.

Weitere Informationen gibt es in einer Broschüre, die im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder unter der unten angeführten Hotline angefordert werden kann und auch bei den DLS-Verkaufsstellen aufliegt. Nähere Informationen auch im Internet auf der Website des Ministeriums (www.bmwa.gv.at) und zum Ortstarif am dafür eingerichteten Servicetelefon 0810 555 666.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Ministerbüro: Dr. Ingrid Nemec, Tel: (++43-1) 71100-5108
Referat Presse: Dr. Harald Hoyer, Tel: (++43-1) 71100-2058
presseabteilung@bmwa.gv.at

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