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2006 bringt zusätzliche 285 Millionen Euro für den Arbeitsmarkt

Bartenstein gibt Bilanz und Ausblick zum Jahreswechsel 2005/06

Wien (OTS/BMWA) - "Die Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt zählt zu den größten Herausforderungen der Bundesregierung, weil Arbeitslosigkeit von den Betroffenen und deren Umgebung besonders intensiv empfunden wird. Initiativen wie das Beschäftigungsförderungsgesetz, das zusätzliche Geldmittel im Umfang von 285 Millionen Euro für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung stellt, fallen dabei besonders auf, weil sie unmittelbar erlebt werden können, andere Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich wie Verbesserungen im Wettbewerbsrecht oder im Handelsrecht sind aber nicht weniger wichtig. Ausdrückliches Ziel unserer Maßnahmen ist es, in der Wirtschaft eine Wachstumsrate zu erreichen, die deutlich höher als in der Eurozone ist." Das erklärte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein heute, Freitag, im Rahmen einer "Bilanzpressekonferenz" zum Jahreswechsel. Der Minister gab dabei einem Überblick über Maßnahmen, die während des zu Ende gehenden Jahres beschlossen wurden und mit Jahreswechsel Rechtskraft erlangen.

Beschäftigungsförderungsgesetz - Kombilohnmodell

Dieses Gesetz sieht Bartenstein als eine Ergänzung der allgemeinen wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Strategie der Bundesregierung (Konjunkturpakete I und II, Steuerreform 2004/2005 und Regionale Beschäftigungs- und Wachstumsoffensive 2005/2006). Ziel sei, die hohe Dynamik des Arbeitsmarktes auf strukturpolitischer Ebene auszuschöpfen und damit zusätzliche Möglichkeiten zur Sicherung und Förderung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen zu erschließen. Insbesondere sollen aufgrund der sich ständig ändernden Anforderungen an die Qualifikationen der Arbeitnehmer zusätzliche Maßnahmen zur Erhaltung und zum Ausbau des Qualifizierungsniveaus von Arbeitsuchenden und Beschäftigten gesetzt werden. Zu diesem Zweck werden zusätzliche Geldmittel im Umfang von 285 Millionen Euro für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung gestellt, betonte der Minister.

Die Abwicklung und Organisation der Maßnahmen, so Bartenstein weiter, werde durch das Arbeitsmarktservice erfolgen.

Mit dem "Kombilohnmodell" sollen laut dem Arbeitsminister jene offenen Stellen besetzt werden, deren Entlohnung zu gering ist, um eine Alternative zu Arbeitslosigkeit zu sein. Beobachtungen hätten gezeigt, dass Arbeitslose bei Vermittlung auf eine dieser Stellen angeben, entweder davon "nicht leben zu können", oder dass die Differenz zur Passivleistung der Arbeitslosenversicherung zu gering sei, um zur Annahme der Beschäftigung zu motivieren. Hier werde die vom Unternehmen angebotene Entlohnung aus AMS-Geldern auf ein akzeptables Niveau angehoben, erläuterte Bartenstein. Dieses Kombilohnmodell sei absolutes Neuland und werde zunächst zeitlich befristet auf ein Jahr erprobt. Daneben schaffe ein Zuschuss für den Arbeitgeber Anreiz für die Beschäftigung von schwer vermittelbaren Personen.

Damit werde jener Maßnahmenkatalog umgesetzt und ergänzt, der mit dem am 1. Mai 2005 stattgefundenen "Reformdialog für Wachstum und Beschäftigung in Österreich" und der damit gestarteten Initiative "Unternehmen Arbeitsplatz" eingeleitet wurde, betonte Bartenstein. Denn Wachstum und Beschäftigung seien die zentralen Anliegen der österreichischen Bundesregierung. Eine ganze Reihe von Maßnahmen solle daher die notwendigen Voraussetzungen für mehr Wachstum und Beschäftigung schaffen: mehr Geld für Forschung, Entwicklung und Infrastruktur, eine regionale Beschäftigungsoffensive und die Förderung von Unternehmen, die Lehrlinge und Langzeitarbeitslose aufnehmen, nicht zuletzt auch ein Programm zur Ausbildung und Qualifizierung von Jugendlichen und Frauen.

Familienhospizkarenz

Zu den Neuerungen im Bereich der Familienhospizkarenz verwies Bartenstein auf die Ergebnisse einer Evaluierung, die zwei Jahre nach deren Einführung vorgenommen wurde. Beobachtungen und Befragungen hätten ergeben, dass vor allem für die Betreuung von Kindern der Bedarf an einer Verlängerung gegeben ist, da bestimmte Therapieformen, insbesondere in der Tumorbehandlung, länger als ein halbes Jahr dauern. In diesen Fällen könne daher in Zukunft die Hospizkarenz für die Dauer von neun statt derzeit sechs Monaten in Anspruch genommen werden. Weiters, setzte der Minister fort, werden Unterstützungszahlungen aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleichsfonds (für diesen ist das Sozialministerium zuständig,) künftig bis zu einem gewichteten Haushaltsdurchschnittseinkommen von 700 Euro monatlich (bisher 500 Euro) gewährt. Neu sei ferner, dass für die Begleitung von Wahl- und Pflegeeltern die Familienhospizkarenz in Anspruch genommen werden kann.

Diese Bestimmungen hätten mit Jahresbeginn 2006 in Kraft treten sollen, deren parlamentarische Behandlung sei jedoch im Bundesrat verschoben, so dass sie frühestens im März 2006 rechtswirksam werden können, bedauerte Bartenstein.

Wettbewerbsgesetznovelle bringt "Kronzeugenregelung"

Die Novelle zum Wettbewerbsgesetz bringe Verbesserungen zur Sicherstellung der reibungslosen Vollziehung des österreichischen und europäischen Wettbewerbsrechtes, fuhr Bartenstein fort. Sie enthalte Klarstellungen und Anpassungen an das ab 1. Mai 2004 geltende EU-Recht. Außerdem seien die in der Vollziehungspraxis gemachten Erfahrungen eingearbeitet worden. Klargestellt werden auch die Zuständigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde zur Unterstützung der Europäischen Kommission und das Zusammenwirken mit der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten. Zur Erleichterung der Aufdeckung von Kartellen werde - wie in der Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten bereits vorgesehen - ein Kronzeugenprogramm eingeführt, erläuterte der Minister.

Ausländerbeschäftigungsgesetz

"Mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz werden Anpassungen an Richtlinien der Europäischen Union vorgenommen, mit denen der Arbeitsmarktzugang der Familienangehörigen von Ausländern aus Drittstaaten und von Unionsbürgern sowie von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen geregelt wird", betonte Bartenstein. Dieses Gesetz schaffe Rechtsansprüche auf Arbeitsmarktzugang für Familienangehörige aus Drittstaaten, die im Rahmen der Quotenpflicht auf Dauer im Bundesgebiet niedergelassenen drittstaatsangehörigen Ausländern nachgezogen sind. Der Umfang der Arbeitsberechtigung richte sich nach der des Zusammenführenden. Dazu komme es zu einer Erweiterung der Ausnahmeregelung für Familienangehörige von Unionsbürgern, die ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen, auf die drittstaatsangehörigen Eltern und Schwiegereltern. Schließlich bekommen Drittstaatsangehörige aus anderen EU-Mitgliedstaaten einen freien Arbeitsmarktzugang, wenn sie langfristig aufenthaltsberechtigt sind und sie sich mindestens zwölf Monate zu Erwerbszwecken im Bundesgebiet niedergelassen haben. Nach dem Grundsatz: "Kein dauerhafter Arbeitsmarktzugang ohne dauerhafte Niederlassung und umgekehrt" werde die Dauer von Aufenthalts- und Beschäftigungsrechten abgestimmt und die Kontrolle durch erweiterte Meldepflichten zwischen Arbeitsmarktservice und Fremdenbehörden verbessert, erklärte der Minister.

Ökostrom-Gesetz-Novelle

Mit der Novelle zum Ökostromgesetz - sie hat den Wirtschaftsausschuss des Nationalrats passiert - wird laut Bartenstein der Tatsache Rechnung getragen, dass durch die forcierte Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern deren ursprünglich für das Jahr 2008 angepeilter Anteil von 4% an der jährlichen Stromabgabe an Endverbraucher bereits im Jahre 2005 erreicht wird. Diese Entwicklung sei grundsätzlich positiv zu sehen, betonte der Minister, bedeute jedoch auch einen im Vorhinein nicht abschätzbaren Bedarf an Fördermitteln und - damit verbunden - eine nicht kalkulierbare Belastung der Stromkonsumenten durch die damit verbundene Erhöhung der Förderbeiträge. Es gehe daher jetzt darum, den Ökostrom an die marktreife heranzuführen und den Einsatz der Fördermittel zu optimieren. Das bedeute eine Beschränkung der Förderung auf kostengünstigste Anlagen Ziel sei die Planbarkeit des künftigen Bedarfs an Fördermitteln und die Sicherung der zur Ökostromförderung erforderlichen Mittel. Die Gesetzesnovelle sehe daher vor, das zusätzliche Unterstützungsvolumen für neue Ökostromanlagen im Gesetz festzuschreiben und die Förderbeiträge aus dem zusätzlichen Unterstützungsvolumen abzuleiten. Außerdem werde eine degressive Absenkung der Obergrenze der Einspeisetarife vorgesehen, stellte Bartenstein fest. Für die Zuerkennung einer Förderung werden künftig die kostengünstigsten Windkraftanlagen durch Ausschreibung ermittelt, bei den anderen Ökostromanlagen erfolgt dies nach dem "first come - first serve" - Prinzip.

Energie-Versorgungssicherheitsgesetz

"Mit diesem Gesetzespaket - das seit Mittwoch in Begutachtung ist - wird auch für Gas eine moderne Bewirtschaftung analog zu der bereits bestehenden Elektrizitätsbewirtschaftung gewährleistet, um für eventuelle Krisenfälle noch besser vorbereitet zu sein", erklärte Bartenstein. Mit neuen Lenkungsinstrumenten könnten wirksame Präventivmaßnahmen gesetzt werden. Das Gesetzespaket werde in den nächsten Wochen in Detailgesprächen mit den Experten der Branche und Interessensvertretungen sowie mit der Regulierungsbehörde E-Control abgestimmt.

Vorgesehen sind eine Stärkung der Langfristplanung der Gasversorgungsunternehmen und Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungsqualität sowie zur Beseitigung von saisonalen Kapazitätsengpässen. Gleichzeitig werden finanzielle Anreize sowie stabile rechtliche Rahmenbedingungen für die Errichtung von neuer Gassicherheits-Infrastruktur wie etwa Pipelines geschaffen. Nicht zuletzt seien in dem Gesetzespaket auch Maßnahmen zur Belebung des Wettbewerbs enthalten, betonte Bartenstein.

Bruttopreisauszeichnung für Flugreisen

Für Konsumentinnen und Konsumenten besonders auffällig wird jene neue Verordnung sein, die in Anzeigen und sonstigen Ankündigungen zur Angabe von Flugtarifen inklusive aller damit verbundenen Kosten verpflichtet. Bartenstein will damit "Lockangebote" unterbinden, wie sie bisher mit der Anpreisung extrem niedrige Flugtarife vorgekommen sind, bei denen jedoch mit einer Reihe von Gebühren und Zuschlägen ein Mehrfaches zu bezahlen war.

Außerdem neu:

Anpassungen der Gewerbeordnung, Änderungen im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und dem Ziviltechnikergesetz durch das Handelsrechts-Änderungsgesetz, neue Bestimmungen für die Sicherheit von Aufzugsanlagen in Betriebsgebäuden ergänzen die Reihe neuer Rechtsvorschriften, die mit Jahreswechsel Gültigkeit erlangen

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Ministerbüro: Dr. Ingrid Nemec, Tel: (++43-1) 71100-5108
Referat Presse: Dr. Harald Hoyer, Tel: (++43-1) 71100-2058
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