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Gleitsmann: Viel Neues im Sozialbereich

Dienstleistungsscheck: Illegale Beschäftigung wird bekämpft - Kombilohn: Neue Chancen für Langzeitarbeitslose - Abbau von Barrieren für behinderte Menschen

Wien (PWK987) - Das neue Jahr bringt den Österreicherinnen und Österreichern eine Reihe von Neuerungen im Sozialbereich. Dazu zählen der neue Dienstleistungsscheck zur Bezahlung haushaltstypischer Dienste im Privathaushalt, neue Meldepflichten zur Sozialversicherung (Pilotprojekt im Burgenland), der ab 1. Februar gültige "Kombilohn", das Behindertengleichstellungsgesetz, welches Barrieren oder Diskriminierungen für Menschen mit Behinderung abbauen helfen soll sowie auch das neue Fremdenrechtspaket, dessen Bestimmungen mit 1. Jänner 2006 in Kraft treten.

Den neuen Dienstleistungsscheck wird es ab 1. Jänner 2006 in Trafiken, in mehr als 300 Postämtern und über ein Servicetelefon (0810 555 666) zu kaufen geben. Die Schecks werden im Wert von fünf (Kaufpreis 5,10 Euro) und zehn Euro (Kaufpreis 10,20 Euro) angeboten. In den Trafiken sind darüber hinaus elektronisch erstellte Dienstleistungsschecks in jeder beliebigen Höhe zu haben.

Mit dem Ziel, die Schwarzarbeit in privaten Haushalten zu bekämpfen, können mit den Schecks Dienstleistungen wie Reinigungsdienste, Kinderbetreuung, Lebensmitteleinkäufe oder einfache Gartenarbeiten, wie Laubkehren oder Rasenmähen, entlohnt werden. "Zu beachten ist, dass der Arbeitgeber ein und denselben Arbeitnehmer nur bis zur Grenze von 436,38 Euro pro Monat entlohnen darf. Diese Grenze basiert auf der Geringfügigkeitsgrenze (333,16 Euro), zu der die anteiligen Sonder- und Urlaubszahlungen hinzugerechnet werden. Der Arbeitgeber kann jedoch unbeschränkt viele Personen mittels Dienstleistungsscheck bezahlen. Ebenso kann ein Arbeitnehmer für beliebig viele Arbeitgeber auf diese Weise tätig werden", erklärt dazu der Leiter der Sozialpolitischen Abteilung in der Wirtschaftskammer Österreich, Dr. Martin Gleitsmann.

Als Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung wird mit 1. Jänner im Burgenland ein Probebetrieb gestartet: Nach dem neuen Sozialbetrugsgesetz müssen Dienstgeber, die ihren Betriebssitz in diesem Bundesland haben, die Einstellung eines Dienstnehmers bei der burgenländischen Gebietskrankenkasse bereits bei Arbeitsantritt melden (Grundsätzlich sehen die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen eine siebentägige Frist vor). Der Probebetrieb wird anschließend evaluiert. Eine bundesweite Ausdehnung der Neuregelung ist frühestens ab 2007 möglich.

Mit der neuen Kombilohnbeihilfe - die aus einer Beihilfe für den Arbeitnehmer und einer für den Arbeitgeber besteht - fördert das AMS die Integration langzeitbeschäftigungsloser Personen unter 25 und über 45 Jahren in den Arbeitsmarkt. Die Beihilfe für den Arbeitnehmer beträgt maximal 50 Prozent des zuletzt gebührenden Arbeitslosengeldes. Die Beihilfe für den Arbeitgeber kann bis zu 2/3 des Bruttoentgelts, mindestens jedoch 15% des Bruttoentgelts betragen. Die Beihilfen können für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, maximal jedoch bis zu einem Jahr, gewährt werden.

Das neue Behindertengleichstellungsgesetz soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben und in der Gesellschaft gewährleisten. Gleitsmann: "Die Wirtschaftskammer bemüht sich intensiv um die Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Daher begrüßen wir auch grundsätzlich den Abbau von Diskriminierungen." Aus Sicht der Wirtschaftskammer ist das Behindertengleichstellungspaket deshalb im Sinne eines praxisgerechten Miteinanders von Behinderten und Betrieben ein "gerade noch akzeptabler Kompromiss".

Konkret untersagt das Behinderteneinstellungsgesetz jedwede Diskriminierungen durch bauliche oder sonstige Barrieren ("Barrierenfreiheit"). Für schon bestehende Bauten sieht das Gesetz eine zehnjährige Übergangsfrist vor, wobei bestimmte Adaptierungsmaßnahmen schon vor dem Jahr 2015 umzusetzen sind, sofern die festgelegte Aufwandsgrenze von Euro 1.000 (ab 1.1.2007), von Euro 3.000 (ab 1.1.20010) und von Euro 5.000 (ab 1.1.2013) pro Objekt bzw. Einrichtung nicht überschritten wird. Vorgesehen ist auch eine Zumutbarkeitsprüfung, wonach eine Barriere dann nicht beseitigt werden muss, wenn dies wegen unverhältnismäßiger Belastungen unzumutbar wäre.

Obwohl das umfassende Behindertengleichstellungspaket über die EU-Vorgaben hinausgeht, wird es von der Wirtschaft im Sinne eines praxisgerechten Miteinanders von Behinderten und Betrieben grundsätzlich begrüßt. Allerdings fallen oft sehr teure Investitionen an. Deshalb begrüßt Gleitsmann, dass in einem Entschließungsantrag zum Gesetz auf Förderungen an Unternehmen für spezielle bauliche Maßnahmen Bedacht genommen wurde: "Um bauliche Barrieren in den Betrieben rasch zu beseitigen, muss die Vergabe von Förderungen an die Betriebe, etwa auch aus dem gut dotierten Ausgleichstaxfonds, jedenfalls schnell intensiviert und noch ausgebaut werden".

Im Fremdenrechtspaket 2005 wurde das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht für Fremde neu geregelt. Parallel dazu wurden auch Anpassungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz beschlossen. Alle diese Bestimmungen treten mit 1.1.2006 in Kraft. (hp)

Rückfragen & Kontakt:

Wirtschaftskammer Österreich
Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit
Dr. Martin Gleitsmann
Tel: +43 (0)5 90 900 4286
Fax: +43 (0)5 90 900 3588

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