- 22.12.2005, 09:17:01
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AK Erfolg: Konsumentinnen bekamen Geld für teuer bezahlte Ersatz-Flugtickets zurück
AK gewinnt Rechtsstreit gegen Fluglinie Royal Jordanian
Wien (OTS) - Böse Überraschung für zwei Konsumentinnen bei der
Rückreise von Indien. Am Flughafen in New Delhi erfuhren sie, dass
ihre Rückreise-Flugtickets von Royal Jordanian verfallen seien. Der
Grund: Nicht eingehaltene Fristen in nachträglich ausgehändigten
fremdsprachigen Geschäftsbedingungen. Sie mussten sich neue, teure
Ersatztickets kaufen. Die Konsumentinnen suchten bei der AK Hilfe. Im
Rechtsstreit gegen die Fluglinie gab das Handelsgericht Wien im
November der AK Recht: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die
nachträglich bekannt werden, gelten nicht. Und: Es gilt
österreichisches, nicht jordanisches Recht. Das Urteil ist
rechtskräftig, jede Konsumentin bekam bereits rund 1.700 Euro zurück.
Bärbel T. und Irene Z. buchten im Sommer 2003 in einem Wiener
Reisebüro zwei Flugtickets bei Royal Jordanien für Wien - New Delhi -
Wien. Das Reisebüro machte sie aufmerksam, dass die Tickets vor dem
Rückflug noch einmal bestätigt werden müssen.
Kurz vor Ende des Urlaubs im Sommer 2003, ließen die
Konsumentinnen bei einer Niederlassung der Fluglinie in New Delhi die
Tickets für die Rückreise noch einmal rückbestätigen. Was sie
übersehen hatten, war ein Hinweis am Umschlag der frisch
ausgestellten Tickets. Die AGB in englisch und arabisch sahen vor,
dass die Rückbestätigung mindestens 72 Stunden vor Abflug erfolgen
hätte müssen, die Reisenden taten das 26 Stunden vor Abflug. Am
Abreisetag erlebten sie ihr blaues Wunder: Die Tickets waren
verfallen. Da die Flüge in der Hauptreisezeit lagen, mussten sie
neue, viel teurere Rückflugtickets kaufen, damit sie rechtzeitig -
mit einem anderen Flug - heimkamen.
"Nach dem Urlaub wandten sich die zwei Konsumentinnen im April
2004 an die AK Konsumentenberatung", sagt AK Konsumentenschützer
Robert Mödlhammer. Die AK war der Rechtsauffassung, dass AGB, die
nachträglich bei der Übergabe der Tickets bekannt wurden, nicht
gelten und brachte im Frühjahr eine Klage gegen Royal Jordanian ein.
Die AK bekam vom Bezirksgericht für Handelssachen in Wien Recht. Die
Fluglinie hatte berufen.
Das Handelsgericht Wien bestätigte ebenfalls im Sommer 2005 die
AK: Die AGB gelten grundsätzlich nur dann, wenn sie rechtzeitig und
in verständlicher Sprache dem Konsumenten ausgehändigt werden. Da
erst nach Buchung und nur auf englischer und arabischer Sprache auf
die Frist zur Rückbestätigung hingewiesen wurde, sei keine wirksame
Vereinbarung zu Stande gekommen. Das Handelsgericht entschied
weiters, dass der Fall nach dem Europäischen
Vertragsrechtsübereinkommen zu beurteilen sei und daher
österreichisches und nicht jordanisches Recht zur Anwendung komme, so
Mödlhammer.
Tipps der AK Konsumentenschützer:
+ Achten Sie bereits bei der Buchung auf die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
+ Geschäftsbedingungen können auch durch einen einfachen Hinweis
gültig werden.
+ Vorsicht beim Kauf im Internet: Passen Sie auf die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen auf, ausländisches Recht kann zutreffen.
Rückfragehinweis:
Doris Strecker
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2677
mailto:doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at
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