- 22.12.2005, 09:00:04
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ÖGB-Csörgits: Weltweit Zunahme der Verletzung von Gewerkschaftsrechten
2004 wurden 145 GewerkschafterInnen getötet
Wien (ÖGB) - "Das Recht eine Gewerkschaft zu gründen oder ihr
beizutreten, ist ein Menschenrecht. Dennoch werden
GewerkschafterInnen in vielen Ländern in ihrer Existenz bedroht,
verfolgt oder ermordet", nimmt ÖGB-Vizepräsidentin Renate Csörgits
zum Bericht des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IBFG) über die
Verletzung von Gewerkschaftsrechten im Jahr 2004 Stellung. Der IBFG
hat für 2004 eine weltweite Zunahme der Verletzung von
Gewerkschaftsrechten registriert. "Im ungehemmten Wettbewerb um die
billigsten Produktionskosten und die höchstmöglichen Gewinne bleiben
Gewerkschaftsrechte und angemessene Arbeitsbedingungen für die
Beschäftigten oftmals auf der Strecke", kritisiert Csörgits.++++
2004 verloren 145 Menschen aufgrund ihrer Gewerkschaftsarbeit ihr
Leben, 16 mehr als im Jahr 2003. Auch die Zahl der Morddrohungen und
Verletzungen hat zugenommen. Die schwerwiegendsten Rechtsverletzungen
traten 2004 in Kolumbien auf, wo 99 GewerkschafterInnen ermordet
wurden. In dem Bericht des IBFG dokumentiert sind über 700
Gewalttaten und beinahe 500 Todesdrohungen. Besonders schlimm ist die
Situation in Simbabwe, Nigeria, Venezuela, Haiti, in der
Dominikanischen Republik, im Iran, in Birma, China und auf den
Philippinen. In Europa ist Weißrussland das Land mit den
gravierendsten Rechtsverletzungen.
Gewerkschaftsrechte werden von zwei Seiten unterminiert, von
ArbeitgeberInnen und von Regierungen. Letzteres ist in Weißrussland
der Fall: Die Gewerkschaftsbewegung ist Opfer von umfassender
Einmischung durch Regierungsbehörden, kritische Führungskräfte in den
Gewerkschaften werden entmachtet und durch regierungstreue Verwalter
ersetzt. Der Gewerkschaftsverband von Weißrussland steht mittlerweile
wieder - wie zu Zeiten der Sowjetunion - unter der Kontrolle der
Regierung, heißt es in dem Bericht des IBFG.
Freie Exportzonen - "frei" sind nur die Ausbeuter
Besonders oft wird das Recht sich gewerkschaftlich zu organisieren
den - großteils weiblichen - Beschäftigten in den Freien Exportzonen
verweigert. In Bangladesch sind Gewerkschaften in den sechs Freien
Exportzonen des Landes seit ihrer Einrichtung in den 80er Jahren
verboten, ein Gesetz sieht nun - mit Einschränkungen - die Zulassung
von Gewerkschaften ab November 2006 vor. Auch außerhalb der Freien
Exportzonen gibt es in Bangladesch massive Eingriffe: 350
Gewerkschafterinnen wurden verhaftet, als sie den Tag der Frau
feierten. In Namibia wurden Hunde auf die Arbeiterinnen eines
Textilbetriebes in einer Freien Exportzone gehetzt, als die Frauen
gegen die unzumutbaren Arbeitsbedingungen protestierten.
In Nordamerika weist der IBFG-Bericht auf Versuche der
US-Regierung hin, im Zuge der Antiterror-Gesetze die
Gewerkschaftsrechte der Beschäftigten der Regierung einzuschränken.
Angeführt wird auch die gewerkschaftsfeindliche Haltung der
US-Handelskette Wal-Mart. Den Beschäftigten einer Filiale im
kanadischen Quebec gelang es 2004 als erstes - und einziges -
Wal-Mart Geschäft, ihre gewerkschaftliche Organisierung gegen den
Widerstand der Unternehmensleitung durchzusetzen.
"Das Verbot der gewerkschaftlichen Organisierung geht meist mit
der Verletzung auch anderer Rechte der ArbeitnehmerInnen und mit
ihrer Ausbeutung einher.
Die Verfolgung von Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter muss
aufhören. Die Zulassung freier Gewerkschaften ist ein Menschenrecht,
das in allen Ländern einzuhalten ist", so Csörgits abschließend.
ÖGB, 22. Dezember 2005 Nr. 723
Rückfragehinweis:
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Maga. Martina Fassler
Tel.: (++43-1) 534 44/480 DW
Fax: (++43-1) 533 52 93
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