• 21.12.2005, 15:32:22
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  • OTS0197 OTW0197

KÖSSL: NEUES GESETZ BRINGT VERWALTUNGSVEREINFACHUNG FÜR SAISONNIERS UND ERNTEHELFER

Wien (ÖVP-PK) - Dieses Gesetz ist erforderlich, weil mit 1. Jänner
2006 laut EU-Recht eine Aufenthaltsberechtigung für Erntehelfer und
Saisonniers nur mit Visum möglich ist. Das würde aber wegen des
zeitaufwändigen Verfahrens gerade im Bereich der Erntehelfer zu nicht
gewollten Komplikationen führen. Wir würden das bestehende Gesetz ad
absurdum führen, hätten wir nicht eine andere Regelung gefunden,
erläuterte ÖVP-Sicherheitssprecher Abg. Günter Kößl in der Debatte
über das vom Bundesrat beeinspruchte Fremdenpolizeigesetz 2005,
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und
Ausländerbeschäftigungsgesetz, heute, Mittwoch, ****

Die neue Regelung, die heute im Nationalrat mittels
Beharrungsbeschluss neuerlich beschlossen wird, sieht vor, dass
Erntehelfer und Saisonniers, die nach Österreich kommen, von der
Fremdenpolizei überprüft werden. Mit der ausgestellten
Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten sie vom AMS in der Folge eine
Arbeits- und Beschäftigungsbewilligung. Kößl: "Es gibt kein Weniger
an Sicherheit und Qualität. Im Gegenteil - es ist dies eine
wesentliche Verwaltungsvereinfachung."

Die Kritik der Opposition bezüglich einer Aufweichung der
Gesetzesmaterie für Scheinselbständige wies Kößl zurück. Im
Gegenteil, es werde nun eine weitere Kontrolle eingeführt. Neben der
Kontrolle durch die Fremdenpolizeibehörde soll in Zweifelsfällen das
AMS eingeschaltet werden. Der ÖVP-Abgeordnete wies zudem auf die
zusätzliche Behörde KIAB - Kontrolle der illegalen
Ausländerbeschäftigung - hin. "Gerade die Scheinselbstständigkeit -
1.500 Fälle im Jahr - kommt hier überhaupt nicht zum Greifen",
schloss der Sicherheitssprecher.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel. 01/40110/4432
http://www.oevpklub.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | VPK

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