• 21.12.2005, 12:47:26
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  • OTS0138 OTW0138

729. Sitzung des Bundesrats Mit Einspruch gegen Feinstaubpaket ist zu rechnen

Wien (PK) – In seiner heutigen Sitzung hat die Länderkammer eine
umfangreiche Tagesordnung zu behandeln. Nur in einem Fall, beim
Umweltrechtsanpassungsgesetz, das u.a. ein Maßnahmenpaket gegen die
Feinstaubproblematik enthält, ist – das ist dem Bericht des
zuständigen Ausschusses zu entnehmen - mit einem Einspruch zu
rechnen. Der Einspruch gegen die Sammelnovelle ist vor allem im
unzureichenden Novellierungsvorschlag für das Immissionsschutzgesetz-
Luft begründet, heißt es dazu in der Begründung. "Die Maßgabe, dass
verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf Autobahnen und Schnellstraßen,
wenn sie länger als drei Monate gelten sollen, der Zustimmung des
Verkehrsministers bedürfen, stellt einen verfassungsrechtlich
bedenklichen Eingriff in die Vollzugshoheit der Landeshauptleute dar.
Dies umso mehr als der sachlich unzuständige Minister entscheiden
soll, ob die nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft und den zugehörigen
EU-Richtlinien notwendige mittel- oder langfristige Maßnahme gesetzt
werden darf. Entgegen den ursprünglichen Intentionen des Entwurfs
wird die Palette der möglichen Maßnahmen zur Bekämpfung der
Feinstaubbelastung nicht erweitert, sondern eingeschränkt." Außerdem
wird auf die Europarechtswidrigkeit dieses Immissionsschutzgesetzes-
Luft hingewiesen.

In vier Fällen - beim Sicherheitsbericht 2004, beim
Verwertungsgesellschaftenrechtsänderungsgesetz 2006 sowie bei der
Änderung des Forschungs- und Technogieförderungsgesetzes und der
Änderung des Kraftfahrliniengesetzes - ist in den jeweiligen
Ausschüssen des Bundesrates infolge Stimmengleichheit kein Beschluss
zu Stande gekommen.

Gemäß den Ausschussberichten ist bei folgenden Beschlüssen des
Nationalrates damit zu rechnen, dass sie ohne Einspruch den Bundesrat
passieren: Änderung des Arbeiterkammergesetzes und des
Arbeitsverfassungsgesetzes, Änderung des Berufsausbildungsgesetzes,
Änderung des Preisauszeichnungsgesetzes, Sicherheitspolizeigesetz-
Novelle 2006, Vertrag mit Ungarn über die Zusammenarbeit bei der
Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität,
Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2006, Berufsrechts-Änderungsgesetz für
Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker 2006, Gerichtsgebühren- und
Insolvenzrechts-Novelle 2006, 2. Dienstrechts-Novelle 2005, Änderung
des Informationssicherheitsgesetzes, Bundesvergabegesetz 2006, ORF-
Gesetz, Änderung des Tierversuchsgesetzes, Abkommen mit China über
die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im
Hochschulbereich, Änderung des BG zur Errichtung einer "Brenner
Basistunnel AG", einer Brenner Eisenbahn GmbH", des Eisenbahngesetzes
und des Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetzes,
Kooperationsabkommen über ein Globales Ziviles
Satellitennavigationssystem – GALILEO zwischen der Europäischen
Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und China bzw. Israel,
Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention,
BG über die Gewährung eines Bundeszuschusses an Kärnten aus Anlass
der 85. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung und
Abgabenänderungsgesetz 2005. Auch soll der Bericht zur Jahresvorschau
des BM.I 2005 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms
der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates zur
Kenntnis genommen werden.

Letzter Punkt der Tagesordnung ist die Wahl der beiden
Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das 1.
Halbjahr 2006.

Ferner haben die Bundesräte Konecny (S) und Schennach (G) eine Reihe
von Fristsetzungsanträgen eingebracht. Demnach sollen dem jeweiligen
Ausschuss zur Berichterstattung über folgende Gesetzesbeschlüsse des
NR eine Frist bis 24. Jänner 2006 gesetzt werden: Änderung des
Volkszählungsgesetzes 1950; BG über die Durchführung von Volks-,
Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen und Änderung des
Postgesetzes, des Meldegesetzes und des
Bildungsdokumentationsgesetzes; Änderung des Niederlassungs- und
Aufenthaltsgesetzes; Änderung des Arbeitsvertragsrechts-
Anpassungsgesetzes; Änderung des Angestelltengesetzes;
Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005; Urheberrechtsgesetz-Novelle
2005; 2. Schulrechtspaket 2005; Hochschulgesetz 2005. - Die
Abstimmung hierüber erfolgt nach Erledigung der Tagesordnung.

(Forts. mögl.)

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