- 14.12.2005, 10:03:31
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EU-Dienstleistungsrichtlinie - "Lohndumping und Sozialniveau-Senkung"
GBH-Vorsitzender Driemer: "Österreichisches Arbeitsrecht und Daseinvorsorge muss erhalten bleiben!"
Wien (GBH/ÖGB) - "Die derzeitigen Pläne der EU-Kommission für die
Dienstleistungsrichtlinie bedeuten vor allem eines: Sozialdumping und
Aufweichung der Daseinvorsorge", kritisierte der Bundesvorsitzende
der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) und ÖGB-Vizepräsident Johann Driemer.
Der Bundesvorstand der GBH fordert Bundeskanzler Wolfgang Schüssel,
Wirtschaftsminister Martin Bartenstein sowie die Abgeordneten zum
EU-Parlament auf, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen,
entgegen der Entscheidung des Binnenmarktausschusses um das
Herkunftslandprinzip zu Fall zu bringen.++++
"Lassen wir uns von der Bezeichnung ‚Dienstleistungsrichtlinie’
nicht täuschen", sagte Driemer: "Von den Folgen des
Herkunftslandprinzips sind nicht nur die beschäftigten im
Dienstleistungssektor betroffen, sondern alle ArbeiterInnen und
Angestellten in allen Wirtschaftszweigen." Driemer fordert, dass die
Leiharbeit nicht zu den von der Richtlinie betroffenen
grenzüberschreitenden Dienstleistungen gehören darf. "Damit wäre dem
Sozialdumping Tür und Tor geöffnet: Das wäre so etwas wie eine
Einladung für Unternehmer, entweder ihre ganze Firma in jenes Land zu
verlegen, wo die ArbeitnehmerInnen am wenigsten Rechte haben, oder
aber dort Tochterfirmen zu gründen, bei denen die in Österreich
arbeitenden ÖsterreicherInnen dann angemeldet werden."
Herkunftslandprinzip gefährdet Arbeitsrecht
Der GBH-Bundesvorstand fordert die Streichung des
Herkunftslandprinzips und eine klare Ausnahme des gesamten
Arbeitsrechts, der sozialen Sicherheit sowie des Umwelt- und
KonsumentInnenschutzrechts aus dem Anwendungsbereich der
Rahmenrichtlinie, um eine Weiterentwicklung des europäischen
Sozialmodells sicherzustellen. Driemer: "Sonst kann es zu bösen
Überraschungen für österreichische ArbeitnehmerInnen kommen, die zum
Beispiel für ein lettisches Bauunternehmen auf einer österreichischen
Baustelle eingesetzt werden. Scheidet einer von ihnen nach fünf
Jahren aus dieser Firma aus, müsste er feststellen, dass für ihn
keinerlei Abfertigungsbeiträge angespart wurden - in Lettland gibt es
solche Ansprüche eben nicht."
Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten müssen in Österreich bleiben
Ebenso bedroht wie die Abfertigungszahlungen wären beispielsweise
die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Elternteilzeit,
Kündigungsfristen oder arbeitsfreie Feiertage. Jedenfalls würden dann
in jedem EU-Land 25 verschiedene Rechtssysteme gelten, und das Land,
in dem das Unternehmen den Firmensitz hat, wäre für Kontrolle und
Sanktionierung zuständig. "Die GBH verlangt die Beibehaltung der
Kontrollmöglichkeiten der Mitgliedstaaten, im eigenen Hoheitsbereich
die Dienst- und Arbeitsleistungen zu überwachen, um eine konsequente
Aufsicht über rechtmäßiges Verhalten von Dienstleistern und die
rasche Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes bei
Rechtsverletzungen durch die ortsansässigen Behörden zu
gewährleisten", so Bundesvorsitzender Driemer.
Auch Bürger aus Nicht-EU-Ländern dürften als Folge des
Herkunftslandprinzips in Österreich arbeiten. Sie müssten nur in
jenem Land arbeitsberechtigt sein, in dem die Firma ansässig ist. So
dürfen zum Beispiel viele Marokkaner in Spanien arbeiten - und in
Folge dann auch in allen anderen EU-Ländern.
Daseinsvorsorge in Frage gestellt
Absurd ist auch die Entscheidung des Binnenmarktausschusses in
Sache der Daseinsvorsorge. So weigerte sich der Ausschuss,
Dienstleistungen von allgemein öffentlichem Interesse aus dem
Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie herauszunehmen. Damit
sind sensible Bereiche wie die öffentliche Abfallentsorgung und
Wasserversorgung, die gemeinwohlorientiert sind, in Frage gestellt.
Driemer: "Bei solchen Handlungen darf man sich nicht wundern, dass
die Skepsis gegen die Europäische Union wächst. Daher Schluss mit
dieser menschenfeindlichen Europapolitik!"
"Das Herkunftslandprinzip würde unweigerlich zu einer
Wettbewerbsverzerrung und zu Lohndumping und damit zu einer
deutlichen Senkung des Sozialniveaus in Österreich führen. Das läuft
dem Europagedanken zuwider! Der Bundesvorstand der Gewerkschaft
Bau-Holz spricht sich daher klar gegen eine
EU-Dienstleistungsrichtlinie mit einem unsozialen
Herkunftslandsprinzip und der Infragestellung der öffentlichen
Daseinsvorsorge aus", schließt Driemer.
ÖGB, 14. Dezember
2005 Nr. 707
Rückfragehinweis:
ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Florian Kräftner
Tel.: (++43-1) 534 44/290 DW
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